Keine Zweifel an Boatengs Schuld – aber akzeptiert er das Urteil?
Jérôme Boateng (34) hat verloren. Den Prozess. Jeglichen Respekt. Und noch eine ganze Menge mehr. Aber ob er seine juristische Niederlage jetzt akzeptieren kann? Das lässt der Fußballstar offen.
„Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen“, sagt Richter Andreas Forstner am Landgericht München I in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass Boateng seine damalige Partnerin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 geschlagen, verletzt und beleidigt hat – und dass im Streit um ein Kartenspiel auch ein Windlicht in ihre Richtung flog. Verurteilt wird Boateng nun sogar in zwei Fällen wegen Körperverletzung, in erster Instanz nur in einem Fall.
Das Urteil ist wohl ein völlig anderes als das, das Boateng und seine Verteidiger sich erhofft hatten. Die Anwälte hatten einen Freispruch beantragt. Verteidiger Norman Nathan Gelbart sprach von angeblichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-Freundin: „Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte er. „In dubio pro reo.“ Richter Forstner erwiderte kühl: „Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo.“
Jerome Boateng ist laut dem neuen Urteil vorbestraft
Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die als Nebenklägerin aufgetreten ist, äußerte sich erleichtert, sprach von einer „guten Entscheidung“ und von einem Kampf „David gegen Goliath“, den ihre Mandantin gegen den reichen und berühmten Ex-Freund habe kämpfen müssen.
120 Tagessätze zu je 10.000 Euro hat Richter Andreas Forstner verhängt. Was zwar 600.000 Euro weniger sind als beim ersten Urteil – aber das doppelte an Tagessätzen. Und das ist durchaus entscheidend: Mit 120 Tagessätzen ist der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft. Wenn die zweite Entscheidung denn nun rechtskräftig wird.
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Ob Jérôme Boateng und seine Anwälte gegen die erneute Verurteilung vorgehen wollen, das lassen sie offen. Noch. „Herr Boateng wird sich zu gegebener Zeit äußern“, sagte sein Anwalt Norman Nathan Gelbart. (dpa/miri)
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