Ein Mann mit verschränkten Armen

Der ehemalige CDU-Chef Armin Laschet. (Archivbild) Foto: picture alliance / HMB Media | Uwe Koch

Lappen weg! CDU-Mann Armin Laschet rast mit 97 Sachen durch die Stadt

Der frühere CDU-Chef Armin Laschet ist einem Medienbericht zufolge in seiner Heimatstadt Aachen mit stark erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden und muss deswegen seinen Führerschein einen Monat abgeben.

Die „Bild am Sonntag“ berichtet unter Berufung auf ein Bußgeldverfahren des Amtsgerichts Aachen, bei dem Vorfall im vergangenen Juli sei Laschet mit Tempo 97 geblitzt worden, dabei seien auf dem Außenring in Aachen nur 50 Stundenkilometer erlaubt.

Armin Laschet war wohl fast 50 km/h zu schnell

Das stellt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 47 Kilometer pro Stunde dar. Der CDU-Außenpolitiker sollte laut „BamS“ 428,50 Euro Strafe zahlen, zwei Punkte im Flensburger Verkehrssündenregister erhalten und ein Monat Fahrverbot.



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Dem Bericht zufolge wollte Laschet das Bußgeld zunächst aber nicht akzeptieren und legte durch seinen Anwalt Einspruch ein. Demnach hatte er sich bereits am Tag nach der Blitzer-Fahrt bei der Polizei gemeldet. Dort soll er als Entschuldigung für sein hohes Tempo vorgetragen haben, dass er von unbekannten Männern beim Einsteigen ins Auto beobachtet worden sei und die Männer ihm in ihrem Wagen über mehrere Straßen dicht gefolgt seien.

Laschet sagt, er habe sich bedroht gefühlt

Laschet gab laut der „BamS“ an, er habe sich bedroht gefühlt und an frühere Morddrohungen aus seiner Zeit als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen erinnert. Deshalb habe er an einer Ampel Vollgas gegeben.

Die Polizei suchte nach den angeblichen Laschet-Verfolgern, fand jedoch keine Spur, wie die „Bild am Sonntag“ weiter berichtete. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aachen sagte der Zeitung: „Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist nicht eingeleitet worden.“

Laschet nahm Einspruch bei Gericht zurück

Laschet nahm dem Bericht zufolge nach einer Anfrage der „BamS“ seinen Einspruch bei Gericht zurück. Der CDU-Politiker erklärte gegenüber der Zeitung: „Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“ Grundsätzlich gelte für ihn: „Zu schnell fahren kann passieren, sollte es aber nicht.“

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Über den Abend im Juli, an dem er geblitzt wurde, sagte Laschet der „BamS“: „Das war eine aufwühlende Begebenheit, die mich sehr bewegt hat.“ (dpa/mp)

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