Magersüchtige Tochter stirbt: Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Im Prozess um den Tod eines mangelernährten Mädchens in Unterfranken sind die Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Gericht sah jedoch von einer Strafe ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Aus Sicht der Kammer am Landgericht Schweinfurt sind der 51 Jahre alte Vater und die 48 Jahre alte Mutter vom Tod ihres Kindes schon so schwer getroffen, dass das Verhängen einer Strafe verfehlt wäre.
Die 16-Jährige war am 19. Dezember 2022 nach multiplem Organversagen aufgrund einer Unterernährung gestorben. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche wog der zierliche Körper nur noch 19 Kilogramm. Den Eltern wurde vorgeworfen, für ihre stark untergewichtige und durch Infektionen geschwächte Tochter keine Hilfe geholt zu haben. Die Anklage lautete auf Aussetzung, gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag.
Folgen der Tat treffen Eltern: Richter sieht von Strafe ab
Ob das Kind bei medizinischer Behandlung noch gerettet hätte werden können, ist unklar. Dennoch sei es sei ein pflichtwidriges Unterlassen der Eltern gewesen, keine Hilfe zu holen, hieß es in der Anklage.
Zu Prozessauftakt hatten die Eltern – die Mutter Erzieherin, der Vater technischer Angestellter in einer Behörde – die Schuld für den Tod ihres jüngsten Kindes auf sich genommen. Die Schülerin habe wegen einer Angststörung nicht in ein Krankenhaus gewollt und sie hätten auch nicht darauf gedrängt. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass ihre Tochter lebensgefährlich geschwächt war.
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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Das Plädoyer der Verteidigung entsprach dem Urteil. Die Richter wandten Paragraf 60 des Strafgesetzbuches an. Darin heißt es: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“ Die Angeklagten verzichteten daraufhin auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa)