Der wegen Mordes an der neunjährigen Valeriia Angeklagte wird im Landgericht von Justizbeamten vorgeführt-

Der 37-Jährige wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: picture alliance / dpa | Hendrik Schmidt

Mann erstickt Tochter (9) der Ex-Freundin in Schlammloch – Urteil

Der Mord an der neunjährigen Valeriia in Döbeln hatte im Juni 2024 viele Menschen erschüttert. Zuvor wurde tagelang nach dem Mädchen gesucht. Nun hat das Landgericht Chemnitz den Ex-Partner ihrer Mutter verurteilt.

Ein 37-Jähriger ist vom Landgericht Chemnitz wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das aus der Ukraine stammende Mädchen war Anfang Juni 2024 in einem Wald bei Döbeln westlich von Dresden getötet worden. 

Lebenslange Freiheitsstrafe

Das Urteil gegen den Moldauer fiel am vierten Verhandlungstag. Zudem hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Mann ist der Ex-Partner von Valeriias Mutter. 



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Die Ukrainerin ist vom Vater des Mädchens geschieden und war mit den Kindern vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen. Im mittelsächsischen Döbeln hatten sie ein neues Zuhause gefunden. Dort war sie zeitweilig eine Beziehung zu dem heute 37-Jährigen eingegangen. 

Am 3. Juni vergangenen Jahres verschwand Valeriia dann auf dem Weg zur Schule. Tagelang suchten Hunderte Polizisten auch mit Unterstützung von Tauchern, Drohnen und Hunden nach dem Kind. Gut eine Woche später fanden sie die Leiche in einem Wald etwa vier Kilometer von der Wohnung entfernt. 

Kind in Schlammloch erstickt

Ein Rechtsmediziner fand überall in den Atemwegen des Mädchens Schlamm bis in die Luftröhre und die Bronchien. Daran sei das Mädchen erstickt, sagte er vor Gericht. Zudem war das Kind den Angaben nach schon etliche Tage tot, als es gefunden wurde.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Zudem hatte sie beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Dem hatten sich auch die Nebenklagevertreter von Valeriias Mutter und Vater angeschlossen. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe seien nicht erwiesen, hatte Rechtsanwalt Jörg Neuber argumentiert. (dpa/mp)

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