Johannes Salmen (r), der Verteidiger des Angeklagten, sitzt neben seinem Mandanten in einem Saal vom Landgericht. Ein 36-Jähriger muss sich wegen Mordes und Vergewaltigung verantworten.
  • Der 36-jährige Angeklagte sitzt im Landgericht Detmold neben seinem Verteidiger. (Archivbild)
  • Foto: dpa | Friso Gentsch

Mann getötet und Ex-Freundin vergewaltigt: Höchststrafe für Axtmörder

Er soll den neuen Freund seiner Ex mit einem Axthieb getötet und sie danach mehrfach vergewaltigt haben. Jetzt wurde der sogenannte Axtmörder von Kalletal (Kreis Lippe) zu lebenslanger Gefängnishaft verurteilt – mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Das Landgericht Detmold verurteilte den 37-Jährigen am Freitag wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu dieser Haftstrafe und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt.

Das Gericht sieht Hang zu vergleichbaren Taten

Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an, so dass der Mann auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft nicht freikäme. Er hatte bereits vor zehn Jahren einen Menschen mit einer Axt getötet. Das Gericht sieht wegen dieser Vorgeschichte einen Hang zu vergleichbaren Taten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Bundesgerichtshof (BGH) ist eine Revision, also eine Überprüfung auf Rechtsfehler, möglich.

Angeklagter bestritt Vergewaltigungsvorwürfe

Das Landgericht Detmold schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger hatte demgegenüber lediglich auf eine angemessene Strafe für Mord aus Heimtücke plädiert; die Vergewaltigung hatte sein Mandant bestritten.

Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts im Juni 2022 in Kalletal im Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) aus Eifersucht einen schlafenden 39-Jährigen mit einem Axthieb getötet und anschließend seine Ex-Freundin mehrfach vergewaltigt. Das Tötungsdelikt des Mannes aus Rinteln in Niedersachsen hatte der Angeklagte im Prozess gestanden. Die Vergewaltigung dagegen stritt er ab und beschrieb den Sex als einvernehmlich.

Angeklagter war nach der Tat geflohen

Diese Darstellung wies das Gericht zurück. Die Frau lag bei der Tat schlafend neben dem Opfer und hatte als Zeugin ihre große Angst vor dem Angreifer geschildert.

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Auf die Tat folgte eine wochenlange Flucht des Angeklagten in Richtung Polen. Kurz vor der Grenze fassten ihn Spezialkräfte der Polizei. (dpa/mp)

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