Justizzentrum Potsdam
  • Das Justizzentrum in Potsdam.
  • Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Mord auf der Autobahn: Lebenslang für Ex des Opfers

Nach dem Mord an einer Lehrerin ist nun ein Urteil gesprochen worden. Die beiden Angeklagten müssen für Jahre ins Gefängnis. Das Gericht macht jedoch einen Unterschied.

Die beiden Angeklagten wurden wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das erklärte der Vorsitzende Richter im Landgericht in Potsdam.

Bei dem ehemaligen Partner der Getöteten stellte die Kammer außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Den zwei Männern wird zudem die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Potsdam: Lehrerin wurde auf A9 in ihrem Auto erschossen

Im Mai vergangenen Jahres war eine 40 Jahre alte Lehrerin auf der A9 bei Brück südwestlich von Potsdam in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Angeklagt wurden ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen früherer Schulkamerad.

Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit mit dem Ex-Partner um das gemeinsame Kind gegeben hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau schließlich vom Schulfreund auf der Autobahn mit einem Auto abgedrängt und erschossen wurde.

Ex-Partner ist geistiger Urheber der Tat

Das Gericht begründete den Unterschied im Strafmaß darin, dass der Ex-Partner der geistige Urheber der Tat gewesen sei. Er sei letztlich derjenige, der im Sorgerechtsstreit vom Tod der Frau profitiert habe. „Es gab eine Vielzahl von unmissverständlichen Drohungen“, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus.

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Sein ehemaliger Schulfreund sei lediglich die ausführende Hand gewesen, der die Tat aus falsch verstandener Freundschaft begangen habe. Die Einlassungen der beiden seien an den entscheidenden Stellen nicht glaubhaft gewesen, betonte der Richter. (dpa/mp)

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