Kannibalen-Prozess: „Das macht kein Tier“ – Lehrer soll Penis abgeschnitten haben
Im Berliner Mordprozess gegen einen mutmaßlichen Kannibalen kommen immer neue schockierende Erkenntnisse ans Licht. Ein Zeuge berichtet von gewalttätigen, sexualisierten Schlachtfest-Fantasien und der freiwilligen Einnahme von K.O-Tropfen.
„Das macht kein Tier“, sagt die Rechtsmedizinerin am Dienstag vor dem Landgericht Berlin. Es muss ein Mensch gewesen sein, der den Penis von Stefan T. post mortem mit einem Messer abtrennte, den Hodensack öffnete und die Hoden entfernte. Der Torso mit den Armen wurde teils vergraben auf einer Grünfläche nahe einer Kleingartenanlage im Norden Berlins gefunden, Beine und Kopf des 44-Jährigen wurden andernorts entdeckt. Das sich Tiere an den Genitalien der Leiche zu schaffen gemacht haben, schließt die Sachverständige aus – es nährt den Verdacht des Kannibalismus. Der „Spiegel“ berichtete zuerst.
Mordprozess: Zeuge schildert sexualisierte Schlachtpläne des Angeklagten
Angeklagt ist der Lehrer Stefan R. (41). Vor Gericht hat er sich bislang nicht geäußert. Laut Anklage soll er sich jedoch über ein Datingportal für die Nacht auf den 6. September 2020 in seiner Wohnung mit Stefan T. zum Sex verabredet haben. Dort soll er den Mann getötet haben, um Teile seines Körpers zu essen. Die Anklage lautet: Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.
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Doch die genaue Todesursache von Stefan T. festzustellen ist schwierig. Es gab laut Rechtsmedizinerin weder Spuren eines Kampfes noch von Gewalt. Auch Abwehrverletzungen oder Hinweise auf Erkrankungen waren am Körper nicht zu finden. Ein Kehlschnitt? Doch die Rechtsmedizinerin kann die Frage des Vorsitzenden Richters Matthias Schertz nicht klar beantworten. Denn der Halsbereich war bereits skelettiert, als Stefan T.s Kopf samt Hals gefunden wurde.
Die Frage des Richters erklärt sich mit Blick auf eine Zeugenaussage am Nachmittag. Der 41-jährige Mann aus Bremen, ebenfalls Lehrer, lernte den Angeklagten Stefan R. 2013 auf einem Datingportal kennen. Bis 2020 chatteten sie miteinander, achtmal trafen sie sich zum Sex.
Zeuge lässt sich von Angeklagtem betäuben
Dem Zeugen ist die Situation merklich unangenehm, er sei traumatisiert, sagt der 41-Jährige. Dann erzählt er, dass er und der Angeklagte gleich zu Beginn ihres Kennenlernens Tötungsfantasien ausgetauscht hätten – „ein Spiel“ sei das gewesen, er habe es nicht ernst gemeint. Der Zeuge wollte getötet werden, der Angeklagte töten. Doch in diesem „Spiel“ äußerte der Angeklagte Stefan R. auch den Wunsch, Teile des Körpers des Zeugen zu essen. „Welche Teile?“, fragt der Richter. „Die Genitalien“, so der Zeuge.
Bei ihren Sextreffen betäubte Stefan R. den Lehrer aus Bremen mit K.-o.-Tropfen. Der Zeuge erklärt, er sei damit einverstanden gewesen, bei ihren Treffen das Bewusstsein zu verlieren. Stefan R. fotografierte dann, was er mit ihm machte – seine Genitalien abbinden zum Beispiel. Stefan R. habe auch „simuliert“, ihm den Penis abzuschneiden.
Vorgeworfene Tat entspricht den vorherigen Gewaltfantasien
Dann berichtet der Zeuge von den Schlachtplänen, die beide für ihr Treffen am 11. September 2020 geplant hatten. Er sollte nach Berlin zum Angeklagten kommen, sein Handy ausschalten und seinen Laptop mitbringen, damit Stefan R. nach seinem Tod die Festplatte und damit die Chats zerstören könne. Stefan R. habe ihn zunächst betäuben, ihm dann mit einem Messer die Kehle durchschneiden, ihn ausbluten lassen, ihn zerlegen und seine Körperteile schließlich „entsorgen“ wollen.
Der Angeklagte habe ihm das Entsorgen seiner Leichenteile detailliert beschrieben: Er wolle die Körperteile in einen Sack packen, im Mietwagen durch die Stadt fahren und sie irgendwo begraben. Der Plan, den der Zeuge schildert, klingt wahnsinnig konkret – nach dem, was dem Opfer Stefan T. letztendlich widerfahren ist. Der Bremer Zeuge bekam vor dem geplanten Tötungs-Treffen jedoch kalte Füße und sagte ab.
Doch als die Männer noch ihr sexualisiertes Schlachtfest planten, fragte der Zeuge Stefan R., für wie wahrscheinlich er es halte, dass er nach seiner Tötung nicht erwischt werde. Für „ziemlich wahrscheinlich“, soll der Angeklagte geantwortet haben. „Ich will als Cold Case zurückbleiben.“ (vd)