Organspende-Register jetzt digital: Das muss man wissen
Für Menschen, die ein Spenderorgan brauchen, geht es um Leben und Tod. Sie sind schwerkrank, leiden – und warten. Tausende benötigen eine Niere oder ein Herz, aber gerade in Deutschland gibt es zu wenige Spender. Dabei ist laut Umfragen eine große Mehrheit dem Thema Organspende gegenüber eigentlich positiv eingestellt. Das Problem: Sie schieben die Entscheidung vor sich her, verdrängen. Jetzt gibt es ein zentrales digitales Register. Wie funktioniert das – und: bringt das was?
Wie funktioniert das Organspende-Register?
Die Seite www.organspende-register.de ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet. Ab sofort kann man sich dort eintragen – wenn man einen Personalausweis mit Online-Funktion (eID) verwendet. Ab 1. Juli sollen Kliniken, die Organe entnehmen, dort Spende-Erklärungen suchen und abrufen können. Bis spätestens 30. September soll es dann möglich werden, dass man sich auch einfacher über Apps der Krankenkassen eintragen kann. Die Daten liegen auf einem Server in Deutschland, wie es beim Bundesinstitut heißt. Authentifizierungsverfahren sichern ab, dass auch wirklich nur Berechtigte auf Einträge zugreifen können.
Was trage ich dort ein?
Freiwillig eintragen kann man sich ab 16 Jahren. Dabei kann man aus fünf Optionen wählen:
- „Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden“
- „Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe“
- „Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben“
- „Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden“
- „Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben“
Einträge kann man jederzeit ändern oder löschen.
Was soll das bringen?
Ziel ist die „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“. Und dafür ist nicht nur das neue digitale Register eingerichtet: Wer sich einen Pass oder Personalausweis beim Amt abholt, bekommt in Zukunft Info-Material, auch Hausärzte sollen bei Bedarf alle zwei Jahre ergebnisoffen über Organspenden informieren.
Man kann sich auch weiterhin einfach auf einem Blatt Papier, in einer Patientenverfügung oder auf Organspendeausweisen erklären. Doch Zettel können verloren gehen. Das Online-Register sorgt da für Klarheit und Sicherheit, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung.“ Gibt es keine Erklärung von Verstorbenen, werden nämlich etwa Ehepartner, volljährige Kinder oder Geschwister dazu angesprochen.
Wie ist überhaupt die Lage bei Organspenden?
2023 haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Zugleich standen aber knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten. Die Zahl der entnommenen Organe stieg um 8,1 Prozent auf 2877, nämlich 1488 Nieren, 766 Lebern, 303 Herzen, 266 Lungen, 52 Bauchspeicheldrüsen und zwei Därme. Damit Organspenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bestätigen, also den Hirntod.
Wie geht es weiter?
Das Register halten die meisten Deutschen für eine gute Sache: Laut einer YouGov-Umfrage befürworten 71 Prozent das Portal. Mehr als die Hälfte, nämlich 56 Prozent, wollen sich eintragen oder können sich das vorstellen. Auf keinen Fall oder eher nicht eintragen wollen sich 23 Prozent. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert, dass eine bürgernahe Eintragungsoption fehlt: direkt in den Ausweisstellen. Dabei ist das eigentlich gesetzlich vorgesehen. Aber in keinem Amt gibt es bisher datenschutzsichere Computerterminals dafür, sagte Vorstand Eugen Brysch.