Donald Trump bei einer Rede (Archivbild).
  • Donald Trump bei einer Rede (Archivbild).
  • Foto: picture alliance/dpa/AP | Matt Rourke

Orgien in Russland? Donald Trump scheitert mit Klage wegen Sex-Party-Dossier

Donald Trump wollte Behauptungen widerlegen, er habe an Sex-Partys in Russland teilgenommen. Doch vor Gericht bleibt der Ex-US-Präsident zunächst erfolglos.

Der Ex-US-Präsident ist mit einer Zivilklage am Londoner High Court wegen eines Dossiers über seine angebliche Teilnahme an Sex-Partys gescheitert. Die Klage wurde am Donnerstag bereits vor dem Beginn eines Hauptverfahrens abgewiesen. Sie habe keine Aussichten auf Erfolg, begründete die Richterin die Entscheidung am Donnerstag, wie die britische Nachrichtenagentur PA meldete.

London: Gericht weist Trump-Klage wegen Sex-Party-Dossier ab

Bei der Klage ging es um ein 2017 an die Öffentlichkeit gelangtes Dossier des britischen Ex-Geheimdienstmitarbeiters Christopher Steele. Darin werden unter anderem Berichte zitiert, wonach der russische Geheimdienst Filmmaterial von der angeblichen Teilnahme Trumps bei Orgien in Russland habe und als Druckmittel in der Hinterhand halte. Unter anderem geht es um einen angeblichen Vorfall in einem Hotel in Moskau im Jahr 2013, bei dem Prostituierte in Anwesenheit Trumps auf ein Bett uriniert haben sollen.

Trump hat stets bestritten, an Sex-Partys in Russland teilgenommen zu haben. Er verklagte in London die von Steele gegründete Beratungsfirma Orbis Business Intelligence. Der 77-jährige Ex-Präsident und aussichtsreiche Bewerber für die Kandidatur der US-Republikaner bei der Präsidentschaftswahl in diesem Jahr wirft dem Unternehmen vor, unrechtmäßig private Daten verwendet zu haben, und forderte Schmerzensgeld für den erlittenen Reputationsverlust. Trump wolle seinen Ruf wiederherstellen, sagte sein Anwalt laut der britischen Nachrichtenagentur PA. 

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Die Anwälte der Gegenseite argumentierten hingegen, das Dossier sei nie für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. Trumps Klage müsse sich daher gegen die Webseite BuzzFeed richten, die das Dokument zuerst veröffentlicht habe. Die Richterin hielt Trump vor, er habe „viele Jahre verstreichen lassen“, ohne sich juristisch gegen die Behauptungen zu wehren. (dpa/mp)

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