Tod auf der Klassenreise: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Für die zuckerkranke Emily endet ihre Klassenreise mit dem Tod. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte nun ihre zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen.
Emilys Lehrerinnen hatten sich damit verteidigt, dass sie nichts von der Diabetes-Erkrankung der 13-Jährigen gewusst hatten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Pädagoginnen sich vor der Abreise über den Gesundheitszustand ihrer Schülerinnen und Schüler informieren hätten müssen.
Gericht verurteilt Lehrerinnen zu Geldstrafen
Das Gericht verurteilte eine der beiden Frauen, eine 60 Jahre alte Pädagogin, zu einer Geldstrafe von 23.400 Euro. Für ihre 34-jährige Mitangeklagte wurde eine Strafe von 7200 Euro festgelegt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt.
Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen.
Gericht: Wäre Emily früher ins Krankenhaus gekommen, würde sie noch leben
Der Zustand des Kindes hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert, worüber mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert hatten. Bei entsprechender Kenntnis hätten die Pädagoginnen anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen müssen, so die Anklage. Das hätte laut Gutachten den Tod der Schülerin wohl verhindert.
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Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Laut Anklage soll die 13-Jährige auf der Fahrt die Blutzuckermessungen und Zugabe von Insulin vernachlässigt haben.
Dem Prozess war ein jahrelanges, juristisches Tauziehen vorausgegangen. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Klage zunächst nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im Juni 2023 anders. Eine andere Kammer des Landgerichts wurde zuständig. (dpa)