Die Grabstätte des früheren Bundestagspräsidenten und Bundesminister Wolfgang Schäuble ist hinter einer Absperrung auf dem Friedhof.
  • Ein Unbekannter hat Ermittlern zufolge am Grab von Wolfgang Schäuble ein etwa 1,20 Meter tiefes Loch gegraben. Nun ist die Grabstätte abgesperrt.
  • Foto: picture alliance/dpa | Marius Bulling

Staatsschutz ermittelt: Riesenloch in Schäubles Grab gebuddelt

Vor gut vier Monaten nahmen Angehörige und Spitzenpolitiker Abschied von Wolfgang Schäuble. Nun gibt es einen erschreckenden Vorfall an seinem Grab in Offenburg. Die Polizei ermittelt.

Ein Unbekannter hat Ermittlern zufolge am Grab von Wolfgang Schäuble ein etwa 1,20 Meter tiefes Loch gegraben. Nach bisherigen Erkenntnissen drang der Unbekannte jedoch nicht zum Sarg des verstorbenen Politikers vor, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Offenburg im badischen Ortenaukreis mitteilten.

Städtische Mitarbeiter bemerkten demnach am Montagmorgen auf dem örtlichen Waldbachfriedhof den Erdaushub. Der polizeiliche Staatsschutz ermittele in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Zu den Hintergründen des Vorfalls gebe es zunächst keine Erkenntnisse, hieß es in der Mitteilung.

Unbekannter gräbt Loch in Grab von Wolfgang Schäuble

Spitzenpolitiker und Angehörige hatten Anfang Januar von dem CDU-Politiker Abschied genommen. Schäuble war am zweiten Weihnachtstag im Alter von 81 Jahren nach langer schwerer Krankheit gestorben. Der Badener hatte wichtige politische Ämter inne: Er war Minister, CDU-Chef, Fraktionsvorsitzender und Präsident des Deutschen Bundestages. Niemand gehörte dem Parlament länger an als er.

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Der Offenburger Oberbürgermeister Marco Steffens (CDU) erklärte, am Grab Schäubles sei in niederträchtiger Weise die Totenruhe gestört worden. „Das ist schrecklich und macht uns traurig“, sagte der Rathauschef laut einer Erklärung. „Wir hoffen auf rasche Aufklärung durch die Polizei und eine harte Bestrafung der Täter.“ Die Störung der Totenruhe kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. (dpa/mp)

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