Radfahrerin berlin letzte Generation
  • Hier starb Ende Oktober eine Radfahrerin in Berlin.
  • Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Tote Radfahrerin in Berlin: Letzte-Generation-Aktivisten unschuldig

Aufatmen bei Aktivist:innen der Letzten Generation: Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht bei ihnen keine strafrechtliche Verantwortung für den Tod einer Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Betonmischer im Oktober. Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht und eine hitzige Debatte über die Proteste der Gruppe ausgelöst.

Dass keine Anklage erhoben wird, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Rückblick: Am Tag des tödlichen Unfalls am 31. Oktober 2022 in Berlin hatten sich zwei Aktivisten an einer Schilderbrücke an der A100 festgeklebt und Transparente entrollt. Daraufhin bildete sich Stau. Als in der Innenstadt etwa fünf Kilometer entfernt eine 44-jährige Radfahrerin von einem Betonmischer überfahren wurde, verlangsamte dies zwei Feuerwehrwagen, darunter einen Rüstwagen, der bei der Bergung helfen sollte.

Der Todesfall hatte bundesweit Debatten ausgelöst: Die Letzte Generation wure heftig für ihre Aktionen kritisiert und Politiker:innen forderten ein härteres Vorgehen und warnten vor kriminellen und terroristischen Tendenzen der Aktivist:innen. Diese sprachen hingegen von „Hetze“. Nun steht aber ein für alle mal fest: Die Gruppe trifft keine Schuld.

Letzte Generation: Keine Schuld an Tod von Radfahrerin

Konkret heißt es dazu: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führte die Straßenblockade tatsächlich zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen“, erklärte die Berliner Staatsanwaltschaft. „Auf deren Eintreffen kam es aber nicht an.“ Die Notärztin habe korrekt entschieden, nicht auf ein Anheben des Betonmischers durch den Bergewagen zu warten, sondern eine sofortige Rettung durch Wegfahren des Lasters einzuleiten.

„Zudem ergab die Obduktion, dass die Fahrradfahrerin durch den Unfall mit dem Betonmischer bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Gegen die beiden 60 und 63 Jahre alten Aktivist:innen werde keine Anklage wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts erhoben. Verantworten müssen sie sich aber wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Weitere Ermittlungen gegen die Letzte Generation gibt es auch wegen neuer Proteste vom Donnerstag: Bei den Farbschmierereien an Gebäuden agierten die Gruppen Extinction Rebellion und Letzte Generation nach eigenen Angaben gemeinsam. Dabei kippten kleine Gruppen von Aktivisten öl-ähnliche schwarze Flüssigkeit unter anderem vor die FDP-Bundeszentrale in Berlin-Mitte sowie vor Standorte der Unternehmen Coca-Cola und Bayer. Extinction Rebellion sprach von 25 Firmensitzen, Verbands- und Parteizentralen.

Das könnte Sie auch interessieren: Klimaaktivisten färben Donaukanal in Wien grün

Die Teilnehmer:innen wollten „die Umweltzerstörung durch multinationale Unternehmen und das derzeitige Wirtschaftssystem anprangern“, erklärte die Gruppe. Das verwendete Kunstöl sei mit Wasser abwaschbar. Die Polizei hielt nach Angaben eines Sprechers etwa 50 Personen vorübergehend fest, um ihre Personalien aufzunehmen. (mp/dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp