Ungestraft auf dem Gehweg parken: Das könnte jetzt ein Ende haben
Kampf um den Bürgersteig: Das oberste Verwaltungsgericht soll klären, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können. In Bremen haben zwei Urteile die Behörden unter Druck gesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Donnerstagvormittag mit der Frage, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können. Generell gilt: Ohne Erlaubnis dürfen Autofahrer nicht auf dem Bürgersteig parken – selbst wenn nur zwei Räder aufgesetzt sind. Dennoch ist in vielen Städten das aufgesetzte Parken verbreitet und Behörden dulden es. Von dem Urteil könnte eine „Signalwirkung“ ausgehen, sagte Henning J. Bahr, der Osnabrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Zugeparkte Gehwege: Eigentümer aus Bremen haben geklagt
Die fünf Kläger sind Eigentümer aus Bremen. Sie besitzen Eigentum in Straßen, in denen Autofahrer nahezu durchgehend auf dem Bürgersteig parken. Das geht ihnen gegen den Strich: Die Kläger wollen, dass die Straßenverkehrsbehörde dagegen vorgeht. Die andere Partei ist die Stadt Bremen. Das Gericht hat einen einzelnen Verhandlungstag angesetzt. „Ob das Gericht an dem Tag zu einer Entscheidung kommt und das Urteil verkündet, kann ich nicht vorhersagen“, sagte eine Sprecherin.
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Vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde in Bremen verhandelt. 2021 verkündete das Bremer Verwaltungsgericht, dass die Kläger berechtigt, ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zu verlangen. Dabei könne die Behörde selbst festlegen, welche Maßnahme sie wähle. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich. Es entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde derzeit einen Spielraum habe, ob sie einschreite. Komplett tatenlos könne sie allerdings nicht bleiben. Die Behörde müsse beispielsweise begründen, warum sie keine einseitigen Halteverbotsschilder aufstelle, was eher wenig Aufwand erfordere.
Parken auf dem Gehweg – bei Erfolg der Kläger könnten Konsequenzen folgen
Bahr sagte, soweit ihm bekannt sei, sei das Verwaltungsgerichtsurteil das erste, das Anwohnern zugeparkter Gehwege ein Abwehrrecht gebe. Sollte das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnten sich bundesweit Anwohner gegen zugeparkte Gehwege wehren. Möglich sei auch, dass sie künftig gegen andere ständige Verstöße – wie das übermäßig schnelle Fahren in Wohngebieten – vorgehen könnten. Bei Erfolg der Kläger werde auch die Bremer Rechtsprechung vermutlich zurückgedreht.
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Angekündigt ist, dass die Kläger keine Statements abgeben, falls sie mit ihrer Klage scheitern. Sollten sie Erfolg haben, wollen sie sich äußern. Das Bremer Mobilitätsressort gab vor Prozessbeginn keine Einschätzung zu dem Verfahren ab. Auch das Bundesverkehrsministerium äußerte sich auf Anfrage nicht. (dpa/mp)