Der Angeklagte hält sich eine Tasche vor das Gesicht
  • Der Angeklagte (r.) wartet vor dem Landgericht München I mit seiner Anwältin Rita Drar (l.) auf sein Urteil. Ihm wird die Vergewaltigung eines polnischen Touristen zur Last gelegt.
  • Foto: picture alliance/dpa | Elke Richter

Tourist (18) in Münchner U-Bahnhof vergewaltigt: Strafe für Täter steht fest

Ein junger Tourist aus Polen wird nachts in einem Münchner U-Bahnhof vergewaltigt. Nun ist der Täter dafür verurteilt worden. Der Fall schlug damals hohe Wellen – im polnischen Wahlkampf.

Wegen der Vergewaltigung eines jungen polnischen Touristen in einem Münchner U-Bahnhof ist der Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass der Mann im August 2023 den stark betrunkenen und wehrlosen 18-Jährigen über die Dauer von etwa einer halben Stunde begrapscht, ausgezogen und vergewaltigt hatte.

Der Angeklagte habe sein offensichtlich in seinen Abwehrmöglichkeiten höchst eingeschränktes Opfer ohne jeglichen vorherigen Kontakt „quasi im Vorbeigehen“ vergewaltigt – im Bewusstsein, dass zu jener nächtlichen Stunde keine U-Bahnen mehr fuhren und deshalb die Gefahr sehr gering war, dass jemand die Tat mitbekommen würde, so der Richter.

Videoaufnahme als zentrales Beweismittel

Weil der Angeklagte im Prozess schwieg, zog die Kammer als zentrales Beweismittel die Videoaufzeichnungen vom Tatort heran – und die trotz der lückenhaften Erinnerung „durchgängig glaubhaften“ Angaben des Opfers. Der 18-Jährige habe keinen Sex mit dem Angeklagten gewünscht, zeigte sich der Richter sicher. „Ein Geschädigter, der die ganze Zeit versucht hat, in Ruhe gelassen zu werden und seinen Rausch ausschlafen zu dürfen – das ist das Bild, das primär dominiert hat.“ Zu körperlicher Abwehr sei er aber nicht mehr in der Lage gewesen.

Die Kammer verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Mit der Höhe des Strafmaßes folgte das Gericht dabei der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sieben Jahren bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht und von vier Jahren im Falle einer Jugendstrafe gefordert hatte.

Das Münchner Urteil: Vier Jahre gemäß Jugendstrafrecht

Unklar blieb vor Gericht das genaue Alter des Angeklagten. Während die Staatsanwaltschaft von 21 Jahren ausging und der Betroffene selbst zu Prozessbeginn angab, im Jahre 2005 geboren worden zu sein, ging das Gericht nun davon aus, dass der junge Mann derzeit 20 Jahre alt ist – und die Tat somit als 19-Jähriger begangen hatte.

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Die Verteidigung hingegen plädierte auf Strafbarkeit nur wegen des Diebstahls eines Mobiltelefons, lehnte aber eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ab. Der Fall hatte seinerzeit in Polen hohe Wellen geschlagen. Die damalige nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau versuchte, im Wahlkampf vor der Parlamentswahl im Herbst 2023 politisches Kapital daraus zu schlagen, indem sie die deutsche Migrationspolitik für den Fall verantwortlich machte, da der Vergewaltiger aus Afghanistan stammt. (dpa/mp)

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