Vorwurf der Kinderpornografie: Metzelder offenbar geständig
In der Kinderpornografie-Affäre um Christoph Metzelder soll der Ex-Fußball-Nationalspieler offenbar geständig gewesen sein. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.
Die Akten legen nahe, dass Metzelder wohl einen oder mehrere Tatbestände gestanden hat. „Das in der Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers (Anm. gemeint Metzelder), der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien“, heißt es wörtlich von Seiten des Gerichts.
Kinderpornografie: Christoph Metzelder gesteht offenbar
Eine geständige Einlassung bedeutet demnach, dass Metzelder vor Behörden wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einen oder mehrere Tatbestände gestanden hat.
Die Anwälte von Metzelder hatten zuletzt immer wieder versucht, Berichte über den Verdacht der Kinderpornografie gegen den 39-Jährigen zu untersagen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun zurückgewiesen.
„Mit diesem Bestand an Beweistatsachen hatte sich der Tatverdacht mit Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens folglich so weit erhärtet, dass eine Nennung des ohnehin schon durch die Medienberichterstattung bekannten Namens auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgen durfte“, heißt es in dem Beschluss.
Die Staatsanwaltschaft wirft Metzelder in ihrer Anklage die Verbreitung kinderpornografischer Schriften in 29 Fällen und den Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften in einem weiteren Fall vor.
Für Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Strafverfahren die Unschuldsvermutung.