Beschreibung Ein Schild weist am 02.02.2015 auf den Eingang des Gerichtsgebäudes A vom Landgericht Darmstadt (Hessen) hin

Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neuen Monaten. (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt

Während Party der Eltern: Mann missbraucht Zwillinge – Urteil steht fest

Er schlich in die Kinderzimmer und missbrauchte die beiden Zwillinge. Zu diesem Schluss kommt das Landgericht Darmstadt in einem Verfahren gegen einen 28-Jährigen und verhängt eine Gefängnisstrafe.

Wegen des sexuellen Missbrauchs an neun Jahre alten Zwillingen hat das Landgericht Darmstadt den 28-Jährigen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 5. Oktober vergangenen Jahres in Ginsheim-Gustavsburg in die Kinderzimmer im Elternhaus ging und die schlafenden Kinder missbrauchte. Bei dem Mann handelt es sich laut Gericht um einen Obdachlosen, der sich auf der Suche nach einem Schlafplatz Zugang zu dem Haus verschaffte, wo zu diesem Zeitpunkt eine Feier stattfand.

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Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung nannte kein konkretes Strafmaß. Der 28-Jährige hatte im Verfahren gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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