Justizskandal? „Schlimmste Serienmörderin Australiens“ nach 20 Jahren Haft frei
Sie wurde als „schlimmste Serienmörderin Australiens“ betitelt und saß 20 Jahre in Haft – weil sie ihre vier Kinder getötet haben soll. Zu Unrecht? Die Frau wurde nun begnadigt.
Wegen mehrfachen Mordes wurde Kathleen Folbigg verurteilt und nun nach 20 Jahren hinter Gittern begnadigt – weil erhebliche Zweifel an ihrer Schuld bestehen. Die heute 55-jährige Folbigg war 2003 für schuldig befunden worden, ihre vier Kinder getötet zu haben. Sie wurde zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt und wäre frühestens 2028 freigekommen. Sie beteuerte stets ihre Unschuld.
Die Kinder waren alle über einen Zeitraum von zehn Jahren (1989-1999) im Alter zwischen 19 Tagen und 19 Monaten plötzlich gestorben. Der Fall hatte über Australiens Grenzen hinaus für viel Aufsehen gesorgt. Die Mutter wurde als „schlimmste Serien-Killerin Australiens“ betitelt. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse hätten nun aber ergeben, dass die zwei Jungen und zwei Mädchen möglicherweise eines natürlichen Todes gestorben seien, wie die Verurteilte behauptet hatte, sagte der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates New South Wales, Michael Daley, am Montag.
Australien: Frau zu Unrecht 20 Jahre in Haft?
Eine neue Untersuchung war eingeleitet worden, nachdem festgestellt wurde, dass die Frau ihren beiden Töchtern eine seltene genetische Mutation vererbt hatte. Diese kann zu Herzrhythmusstörungen und zum plötzlichen Tod führen. Fast 100 Wissenschaftler und Ärzte hatten sich daraufhin mit einer Petition dafür eingesetzt, den Fall neu aufzurollen und darin mögliche medizinische Gründe für jeden der vier Todesfälle aufgeführt.
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Der frühere Oberste Richter, Tom Bathurst, der die Untersuchung leitete, erklärte: „Ich bin zu der festen Überzeugung gelangt, dass begründete Zweifel an der Schuld von Frau Folbigg für jede der Straftaten bestehen, wegen der sie ursprünglich angeklagt wurde“. So soll einer der Söhne möglicherweise an einer neurogenetischen Erkrankung wie Epilepsie gestorben sein.
Bei dem ursprünglichen Prozess handelte es sich um ein reines Indizienverfahren, bei dem sich die befragten Experten nicht einig waren. Die Anklage hielt es damals für unwahrscheinlich, dass gleich vier Kinder eines natürlichen Todes starben. Tagebucheinträge der Mutter, die als Schuldeingeständnis gewertet wurden, seien wahrscheinlich der Trauer und Verzweiflung der Frau geschuldet gewesen, hieß es nun. (mp/dpa)