Bürogebäude
  • Die Ampel-Koalition hat die Einführung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz beschlossen. Letzte Details sind bis zur Abstimmung im Bundestag am Donnerstag noch zu klären - aber vieles ist auch schon klar.
  • Foto: picture alliance/dpa/Andreas Arnold

3G im Büro: Was jetzt alles auf Arbeitnehmer zukommt

In vielen Ländern ist es schon längst Alltag: Am Donnerstag will der Bundestag auch für Deutschland verbindlich eine 3G-Regel am Arbeitsplatz beschließen. Wer dann nicht geimpft oder genesen ist, muss sich regelmäßig testen lassen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ist die Regelung für alle verpflichtend?

Im Prinzip: Ja. Nach einer Expertenanhörung im Bundestag ist in dem überarbeiteten Gesetzentwurf nun von einer „bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahme“ die Rede. Arbeitnehmer und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten in denen „physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen“ werden können, nur noch dann betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Begegnungen tatsächlich stattfinden oder nicht.

Wie oft wird kontrolliert?

Die Unternehmen sind verpflichtet, den Status ihrer Angestellten täglich abzufragen. Arbeitnehmer müssen diesen offenlegen. Finden keine Kontrollen statt, drohen Arbeitgebern Geldstrafen. „Der Schwerpunkt dieser Kontrollen liegt auf dem täglichen Nachweis über die Aktualisierung des ,Status getestet`“, heißt es im Gesetzestext.


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Reicht ein Selbsttest vor der Arbeit?

Nein. Der Test muss überwacht und professionell durchgeführt worden sein. Dies kann entweder durch speziell ausgebildetes Personal beim Arbeitgeber geschehen (bei einigen großen Unternehmen bereits üblich) oder in einem der Bürgertestzentren. Antigen-Schnelltests dürften nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen.

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Wer bezahlt die Tests?

Derzeit sind Unternehmen noch verpflichtet, zwei Tests pro Woche anzubieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem wieder einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene ohne Impfung also voraussichtlich damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.

Was passiert mit den Daten?

Jeder Betrieb muss für die Sicherheit der Daten sorgen, heißt es in dem Gesetz. Ausdrücklich sind auch „digitale Formen der Erhebung und Speicherung von Nachweisen“ zugelassen. Dadurch soll der Kontrollaufwand reduziert werden. Gewerkschaftsvertreter hatten vor einer Zweckentfremdung der Daten gewarnt.

Was passiert, wenn sich Arbeitnehmer verweigern?

Das war auch am Mittwoch noch nicht ganz klar. Bis zuletzt war in der Diskussion, den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit in das Gesetz aufzunehmen.

Arbeitgeber-Chef Rainer Dulger ist strikt gegen eine bezahlte Freistellung von Testverweigerern. picture alliance/dpa | Bernd Weissbrod
Rainer Dulger
Arbeitgeber-Chef Rainer Dulger ist strikt gegen eine bezahlte Freistellung von Testverweigerern.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger plädiert dafür, ans Geld zu gehen: „Wer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht zur Arbeit erscheint, kann bisher für die ausgefallene Arbeit keinen Lohn beanspruchen.“ Eine bezahlte Freistellung würde Impf- und Testverweigerer noch belohnen. Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass eine Weigerung als ein Pflichtverstoß der Arbeitnehmer gewertet werden könnte, was wiederum zu Abmahnungen führen kann – und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung.

Wie lange sollen die Regeln gelten?

Da sie Teil des Infektionsschutzgesetzes sind, zunächst bis zum 19. März.

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