Fauxpas an der Urne: Ist Laschets Stimme ungültig?
Es ist Bundestagswahl in Deutschland – auch die Kanzlerkandidaten:innen waren schon wählen. Natürlich ist die Wahl geheim, doch in diesem Punkt tanzte der CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet aus der Reihe.
Am Sonntagmittag ging Armin Laschet mit seiner Frau, Susanna Laschet, in Aachen wählen. Die Frage, was der Kanzlerkandidat wählt, war schnell beantwortet: Das Ehepaar hatte die Wahlzettel so gefaltet, dass man gut erkennen konnte, wo sich ihre Kreuzchen befinden – logischerweise wählten beide die Union. Ein Verstoß gegen das Wahlrecht – die Fotos beweisen es.
Nach Paragraf 56 der Bundeswahlordnung sind diese Wahlzettel dann ungültig und den jeweiligen Wählern:innen muss ein neuer Stimmzettel gegeben werden. Doch die zwei Stimmzettel der Laschets landeten in der Wahlurne und können nicht mehr aussortiert werden. Somit sind diese Stimmen für die Union offiziell gültig.
Keine Konsequenzen für den CDU-Kanzlerkandidaten
Auch rechtlich soll es wohl keine Konsequenzen geben. Der Sprecher des Bundeswahlleiters erklärte der „Bild am Sonntag“, dass sich „aus dem unglücklichen Halten oder Knicken oder Einwerfen eines Stimmzettels in die Wahlurne keine Rechtsfolgen ergeben“.
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Wenig später wurde auf dem Twitter-Account des Bundeswahlleiters eine dreiteilige Erklärung zu Laschets Fauxpas veröffentlicht. Darin steht unter anderem, dass Laschet wie erwartet seine eigene Partei gewählt hat – „eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden“.
Wenn es zu einer „Fehlfaltung“ komme, sei vorgesehen, dass der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel austeilt. „Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.“ Laschet konnte seinen Stimmzettel einwerfen.