AfD-Verbot: Kommt der Antrag noch dieses Jahr?
Noch bis zum Jahresende will das Bundesamt für Verfassungsschutz ein neues Gutachten zur AfD vorlegen. Die Befürworter eines Verbotsverfahrens erhoffen sich davon neue Dynamik.
Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag wollen den vorliegenden Gruppenantrag frühestens Mitte November in den Bundestag einbringen. „Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen“, sagte Initiator Marco Wanderwitz (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es werde kein Antrag im Bundestag gestellt, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit habe.
Bundesamt für Verfassungsschutz: Neues Gutachten zur AfD
Der Bundestag kommt zur nächsten Sitzungswoche vom 4. bis 8. November zusammen und danach vom 11. bis 15. November. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Montag angekündigt, in den nächsten zweieinhalb Monaten ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen. Das könnte die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion deutlich vergrößern, sagte Wanderwitz. „Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde.“
Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas befürwortet den Gruppenantrag ebenfalls. „Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen“, sagte die CDU-Politikerin Zeit Online. „Wir sehen seit Jahren, dass die AfD rechtsextrem ist, sich auch weiter radikalisiert, wie sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aushöhlt, verächtlich macht, mit dem Ziel, sie abzuschaffen.“
Mögliches AfD-Verbot?
Auslöser der erneuten Debatte ist ein Antrag für ein mögliches AfD-Verbot, der von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt wird. Ihr Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen.
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Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. (dpa/mp)