• Der sächsische Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier bei einer Rede im Bundestag im März 2021.
  • Foto: imago/Christian Spicker

Als rechtsextrem eingestuft: AfD-Mann Maier darf wieder als Richter arbeiten

Er relativierte den Massenmord von Utøya, beleidigte den Sohn von Boris Becker rassistisch und will nun zurück ins Richteramt – und dafür kriegt der frühere AfD-Abgeordnete Jens Maier (59) von der Justiz auch grünes Licht.

Der Jurist, der dem extremistischen und inzwischen aufgelösten „Flügel“ der AfD angehörte, war 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft worden. Nun darf er aber trotzdem wieder als Richter arbeiten. Dies bestätigte die Sprecherin des Justizministeriums dem MDR.

Zuvor hatten mehrere Medien, unter anderem die Sächsische Zeitung und das Justizportal „LTO“ berichtet. Maier, der für die AfD in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag saß, hatte am 23. Dezember einen Antrag auf Wiedereinstellung in die sächsische Justiz gestellt.

AfD-Politiker Jens Maier darf wieder als Richter arbeiten

Laut „LTO“ erkennt das sächsische Justizministerium nun an, dass Maier einen Rückkehranspruch in die Justiz des Freistaats habe. Er soll aber nicht an das Landgericht Dresden, seine frühere Dienststelle, sondern an ein anderes Gericht zurückkehren. In Dresden hatte er unter anderem auch in Medien – und Presserechtsfragen geurteilt. Nach seiner Wiedereinstellung drohe ihm jedoch ein neues Disziplinarverfahren – wegen seiner früheren Äußerungen als AfD-Politiker.

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Damals geriet er bereits in die Kritik, als er 2016 dem renommierten Dresdner Politologen Steffen Kailitz auf Antrag der NPD kritische Aussagen über die rechtsextreme Partei zunächst verbot. Bei einer Rede 2017 sinnierte er über ein Ende des „Schuldkults“ und über die „Herstellung von Mischvölkern“. Die Folge: ein Disziplinarverfahren seitens des Dresdner Landgerichts, das mit einem Verweis endete.

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Maier zählt zu den absoluten Hardlinern seiner Partei, und hatte unter anderem den 77-fachen Mord des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik relativiert. 2018 beleidigte er Becker-Sohn Noah rassistisch auf Twitter – und musste nach einem Prozess 7500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. (alp)

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