Ampel macht ernst – und will Gerhard Schröder die Privilegien streichen
SPD, Grüne und FDP machen offenbar ernst – und streichen die Sonderrechte von Altkanzler Gerhard Schröder drastisch zusammen. So soll der SPD-Politiker sein Büro und seine Mitarbeiter verlieren. Aber: Sein Gehalt soll weiter fließen.
Das verbliebene Personal solle die Aufgaben des Büros abwickeln und anschließend anderweitige Aufgaben übernehmen, heißt es im Antrag der Ampel-Koalition für den Haushaltsausschuss, der am Donnerstag beschlossen werden soll. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet. Sein Ruhegehalt und den Personenschutz soll Schröder behalten dürfen.
Ampel-Koalition will Gerhard Schröder Sonderrechte streichen
Damit geht die Koalition nicht ganz so weit wie die Union, die Schröder wegen seiner Russland-Kontakte zusätzlich das Ruhegehalt streichen will. Schröder schade dem internationalen Ansehen Deutschlands, hatte die Union dies begründet. Er habe sich trotz des Ukraine-Kriegs noch immer nicht vom russischen Präsidenten Wladimir Putin distanziert und halte auch an seinen Posten in verschiedenen russischen Energieunternehmen fest.
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Die Ampel-Koalitionäre begründen die Streichung von Schröders Privilegien offiziell nicht mit dessen Haltung zu Russland und Putin. Das soll den Beschluss weniger angreifbar machen. Stattdessen fordern sie die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler „nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgt und nicht statusbezogen“. Man stelle fest, dass Schröder keine Verpflichtungen aus seiner Zeit als Bundeskanzler mehr wahrnehme. Damit werden auch Maßstäbe etwa für Ex-Kanzlerin Angela Merkel gesetzt.
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Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gazprom und den Energiekonzern Rosneft. Weil er sich davon nach Kriegsbeginn nicht distanzierte, forderte ihn die SPD-Spitze zum Parteiaustritt auf. Zudem gibt es auch Anträge auf einen Parteiausschluss. (alp/dpa)