Ausgangssperre, Schulen, Arbeit: Das ändert sich jetzt durch die „Notbremse“
Der Bundestag hat einheitliche Mindestregeln in der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht – gegen den erbitterten Widerstand der Opposition. Bereits am Samstag könnte das veränderte Infektionsschutzgesetz in Kraft treten. Damit ändern sich auch einige Regeln für Arbeitnehmer.
Deutschland macht es künftig wie die Schweiz: Die Länder bestimmen die Regeln der Pandemiebekämpfung – aber der Bund gibt ab einer bestimmten Inzidenz einheitliche Mindeststandards vor, auch als „Bundesnotbremse“ bezeichnet. Der Bundestag hat am Mittwoch mit den Stimmen der Großen Koalition die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Es regelt private Kontakte, den Umgang mit Schulunterricht oder die Öffnungsmöglichkeiten für den Einzelhandel bei Inzidenzen über 100 neu.
Für besonders viel Ärger sorgen dabei die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen. „Sie schränken nur in unzulässiger Weise die Grundrechte ein und treiben die Menschen in den privaten Bereich“, sagte die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus. Es sei nicht erwiesen, dass Ausgangssperren einen positiven Effekt hätten, so die Politikerin. Allerdings gibt es Studien, die dies beispielsweise für Kanada ziemlich gut belegen. Die FDP will trotzdem Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.
Auch AfD-Fraktionschef Alexander Gauland sprach von einem „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“. Andere Abgeordnete der Partei zeigten sich am Mittwoch auf mehreren „Querdenker“-Demos im Berliner Regierungsviertel, die allerdings schnell durch die Polizei aufgelöst wurden.
Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali warf der Bundesregierung vor, Grundrechte „praktisch im Vorbeigehen“ einzuschränken. Sie nahm vor allem die Grenzwerte ins Visier: „Woher haben Sie eigentlich die Zahlen? Würfeln Sie die aus?“ Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.
Notbremse: Scholz und Spahn verteidigen Gesetz
Zur Verteidigung des Gesetzes stiegen vor allem Vize-Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Bütt. „Was wir brauchen, ist Klarheit und Konsequenz“, sagte Scholz. Es müsse festgelegt werden, was bei der Überschreitung von bestimmten Grenzwerten geschehen muss – „und zwar überall in Deutschland und immer und in jedem Fall“. Es gehe dabei um keinen Dauerzustand, sondern um die Überwindung der Pandemie.
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Spahn sagte, das Gesetz diene der Reduzierung der Kontakte: „Zwei Drittel der Ansteckungen erfolgen im privaten Bereich.“ Auf den Intensivstationen lägen zurzeit 5000 Menschen. „Tendenz steigend, bei sinkendem Alter der Patienten.“
Infektionsschutzgesetz: Auch für Arbeitnehmer ändert sich einiges
Mit dem neuen Infektionschutzgesetz ändert sich auch für Arbeitnehmer einiges. Sie werden bis auf Weiteres verpflichtet, das Angebot ihres Arbeitgebers zum Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen, wie das Ministerium von Hubertus Heil (SPD) erklärte. Außerdem müssen Arbeitgeber in Zukunft jedem Angestellten wöchentlich zwei Corona-Tests anbieten – bisher war es nur einer.
Donnerstag muss der Bundesrat der Gesetzesänderung noch zustimmen. Dann könnte der Bundespräsident das Gesetz prüfen und unterschreiben, sodass es am Samstag in Kraft treten könnte.