Gerhard Schröder Helge Braun
  • Altkanzler Gerhard Schröder
  • Foto: IMAGO / Jens Schicke

„Würdelos“: Helge Braun lehnt Gespräch mit Gerhard Schröder ab

Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen, Gerhard Schröder (SPD) einen Teil seiner Sonderrechte zu entziehen. Ein Beschluss, den der Altkanzler nicht hinnehmen will. Per Anwalt bittet er um ein Gespräch – und stößt auf klare Ablehnung.

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), lehnt ein Gespräch mit Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) über die Streichung von dessen Privilegien ab. „Den gesamten Vorgang empfinde ich als würdelos“, schrieb Braun am Donnerstagnachmittag in einer Stellungnahme.

Helge Braun will kein Gespräch mit Gerhard Schröder

Hintergrund ist ein Brief, den Schröders Anwalt an Braun adressiert hatte und in dem sich der Altkanzler gegen die Streichung seiner Privilegien zur Wehr setzt. Darin schlägt Schröders Anwalt auch ein Gespräch mit Braun über die Maßnahmen vor, die der Haushaltsausschuss Mitte Mai gegen den Altkanzler beschlossen hatte.

Nach dem Beschluss soll Schröders Altkanzler-Büro „ruhend gestellt“ und alle damit zusammenhängenden Stellen „abgewickelt“ werden. Zuvor hatte der Altkanzler wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden.

„Die Beschlüsse des Haushaltsausschusses sind mit breiter Mehrheit gefasst worden und sind nun von der Bundesregierung umzusetzen“, bekräftigte Braun. Zu diesen „sachlich gebotenen Maßgaben bedarf es meinerseits keiner Gespräche, schon gar nicht mit Personen, die über Rechtsanwaltsschreiben mit mir kommunizieren“, schrieb der ehemalige Chef des Bundeskanzleramts.

Haushaltsausschuss will Schröder-Büro schließen

Schröders Anwalt wirft Braun und den anderen Mitgliedern des Haushaltsausschusses vor, den Beschluss gegen Schröder nicht näher begründet zu haben. Er sei „evident rechts- und verfassungswidrig“, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Ausschuss habe etwa nicht näher ausgeführt, inwieweit Schröder „keine fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt“ des Bundeskanzlers mehr wahrnehme.

„Dies mag daran liegen, dass für den Entzug dieser „Privilegien“ tatsächlich ein anderer Grund verantwortlich war“, heißt es weiter in Anspielung an die Kritik an Schröders Verhältnis zu Russland und einer möglichen Bestrafungsabsicht hinter dem Beschluss.

Der Haushaltsausschuss hatte Mitte Mai für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400. 000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Ausschussbeschluss zufolge aber weiterhin.

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In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin nicht genannt worden. Hintergrund war die Befürchtung, dass dies rechtlich angreifbar wäre.

Schröders Anwalt forderte Braun auf, dem Altkanzler einen „prüffähigen- und damit rechtsmittelfähigen Bescheid“ zuzustellen. Das sei bislang nicht erfolgt. Schröder habe von dem Beschluss des Haushaltsausschusses „über die Medien“ erfahren. Zu dieser Aufforderung äußerte sich der frühere Kanzleramtschef zunächst nicht. (alp/dpa)

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