Ampel plant Werbeverbot für Fastfood und Süßigkeiten
Süßigkeiten oder Fastfood dürfen in Zukunft nicht mehr in Kindersendungen beworben werden. Das hat die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Nun soll es rasch an die Umsetzung gehen.
„An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben“, ist auf Seite 45 des Koalitionsvertrags zu lesen.
Ernährung: Deutsche werden immer dicker
Die Grünen drängen seit 2020 auf ein allgemeines Werbeverbot für ungesundes Essen, wie es in Großbritannien nach 21 Uhr bereits gilt. Die FDP ist eher skeptisch, hat einem Werbeverbot in Kindersendungen aber zugestimmt. Hintergrund: Kinder wie Erwachsene werden in Deutschland immer dicker, was auch mit einer Fehlernährung zu tun hat und gravierende gesundheitliche Folgen haben kann.
„Die Weltgesundheitsorganisation WHO bemängelt seit langem, dass Kinder gezielt von Anbietern ungesunder Produkte umworben werden“, sagte Rita Hagl-Kehl, Ernährungsexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, der „Rheinischen Post“. „Kinder sind verletzliche Verbraucher und brauchen deshalb besonderen Schutz.“
Koalitionsvertrag: Orientierung an den WHO-Vorgaben
Laut Hagl-Kehl sind Kinder bis zu 20.000 Werbespots pro Jahr ausgesetzt. Deshalb müssten die rechtlichen Möglichkeiten jetzt durch das Bundeslandwirtschaftsministerium von Cem Özdemir (Grüne) geprüft werden. „Und das soll so schnell wie möglich geschehen“, so die Politikerin.
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Aber was gilt überhaupt als ungesunde Ernährung, die dann nicht mehr beworben werden soll? Die WHO hat bereits 2015 Nährwertprofile mit Grenzwerten für Zucker, Fette und Salz erarbeitet, bei deren Überschreitung Lebensmittel nicht mehr als „ausgewogen“ gelten. „Das soll für uns der Maßstab sein“, so Hagl-Kehl.
Werbeverbot für Fastfood soll nicht nur im TV gelten
Das Verbot soll sich nicht nur auf Reklame im Fernsehen, sondern auch in Zeitschriften und auf Plakaten, im Hörfunk sowie im Online-Bereich erstrecken – ähnlich dem Tabakwerbeverbot.