Von dem gestiegenen Mindestlohn könnten unter anderem Frisöre profitieren. (Symbolbild)
  • Von dem gestiegenen Mindestlohn könnten unter anderem Frisöre profitieren. (Symbolbild)
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Bundesarbeitsminister Heil kündigt „deutliche“ Anhebung des Mindestlohns an

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwartet für das kommende Jahr eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns. „Arbeit muss sich lohnen. Deshalb wird es zum nächsten Januar eine weitere Mindestlohnerhöhung geben“, sagte Heil der „Bild am Sonntag“. „Ich rechne mit einer deutlichen Steigerung.“ Der Minister verwies auf die hohe Inflation und Tariferhöhungen, die sich bei der Festlegung des Mindestlohns niederschlagen würden. FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki kritisierte die Äußerungen Heils.

Die ständige unabhängige Mindestlohnkommission unterbreitet der Regierung alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns. Der nächste Vorschlag wird für den Sommer erwartet. Zuletzt war der Mindestlohn zum 1. Oktober von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Stunde erhöht worden. Diesen einmaligen Schritt hatte die Regierung beschlossen und nicht die eigens dafür eingesetzte Kommission

Bundesarbeitsminister Heil kündigt neues Gesetz an

FDP-Vize Kubicki äußerte Kritik an Heil. „Abgesehen davon, dass man diese prognostische Einschätzung durchaus so treffen kann, ist es aber unglücklich, wenn sich ein Bundesminister in dieser Frage öffentlich einschaltet“, sagte Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestags ist, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Es kann nämlich der Eindruck entstehen, dass der eigentliche Zweck der Mindestlohnkommission, politische Forderungen aus dieser Debatte herauszuhalten, von der Bundesregierung unterlaufen wird.“

Heil kündigte weiter an, bis Juni einen Entwurf für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreuegesetz vorzulegen. Wenn der Bund Bauarbeiten in Auftrag gebe, Reinigungstätigkeiten vergeben würden oder eine Veranstaltung organisiert werde, dann dürften die Aufträge nur an Firmen vergeben werden, die den Tarifvertrag einhalten.

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„Die Auftragnehmer des Bundes müssen ihren Mitarbeitern alle Regelungen des Branchentarifvertrags gewähren – von Lohnhöhe über Zulagen und Urlaub bis Weihnachtsgeld“, sagte Heil. „Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer profitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen.“ Ziel sei es, dass das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft trete. (dpa)

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