Abkehr von Inzidenz: Bundestag beschließt neue Corona-Regeln
Beschränkte Impfauskunftspflicht und neue wichtige Kennziffer für Pandemie-Management: Am Dienstag hat der Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das sind die neue Corona-Regeln:
Die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken soll künftig die wesentliche Messlatte zur Beurteilung der Pandemielage sein. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am Dienstag beschlossen hat. Dies soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten.
Neue Corona-Regeln: Hospitalisierungsrate nur einer von mehreren Indikatoren
Berücksichtigt werden sollen aber auch „weitere Indikatoren“. Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.
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Außerdem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.
Nach Flut: Milliardenschwere Hilfefonds für Wiederaufbau
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz wurden an das Gesetzesverfahren angehängt, mit dem ein milliardenschwerer Hilfsfonds für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands eingerichtet wird. Der Bundesrat soll den Neuregelungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen. (dpa/ncd)