Cannabis-Legalisierung wird konkreter: So viel soll bald erlaubt sein
Die Legalisierung von Cannabis – ein zentrales Projekt der Ampel-Koalition – wird langsam konkret: Das Gesundheitsministerium legte erste Eckpunkte zu dem Vorhaben vor. 20 Gramm Gras sollen demnach für Volljährige bald legal sein. Ende des Jahres könnte es bereits einen ersten Gesetzentwurf geben, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nutzten etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis. Es gebe einen großen Schwarzmarkt, organisierte Kriminalität und Verunreinigungen. „Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört“, hatte der Minister betont. Er hatte zum Herbst ein Eckpunktepapier und für Ende des Jahres einen Gesetzentwurf angekündigt.
Im Blick stehen besondere Vorgaben für junge Leute und ein generelles Werbeverbot. Das Ministerium bestätigte den Bericht auf Anfrage am Mittwoch nicht und verwies auf noch laufende Abstimmungen in der Bundesregierung.
Cannabis-Legalisierung: Auch Eigenanbau soll erlaubt sein
Nach dem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland sehen die Eckpunkte auch vor, den Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen zu erlauben. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis solle maximal 15 Prozent betragen dürfen. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürften an Menschen von 18 bis 21 Jahre nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden.
Grundsätzlich könnte Cannabis demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahre mit Cannabis erwischt, solle Straffreiheit gelten. Allerdings sollten Jugendämter sie dann zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem solle das mitgeführte Cannabis beschlagnahmt werden.
Lauterbach: Cannabis soll nicht verharmlost werden
Für Standorte von Cannabis-Geschäften stünden Vorgaben wie Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen im Blick. Trotz einer Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabis-Produkte zu werben.
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Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass der Schutz vor Gesundheitsschäden eine zentrale Rolle spielen soll. Vorgegangen werde nach dem Prinzip „Safety first“ (Sicherheit zuerst), sagte er Ende Juni. Es sei nicht gewollt, Cannabis zu verharmlosen. Die Risiken der derzeitigen Praxis seien aber größer als das, was mit einer legalisierten Abgabe zu erreichen sei. (mp/dpa)