Impfpflicht, 2G: Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben
Die Corona-Infektionszahlen erreichen immer neue Rekordwerte. Die Politik ringt um Lösungen. Nun stellen die Ministerpräsidenten einige Weichen neu. Geplant: eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen. Außerdem sollen ab bestimmten Schwellenwerten verschärfte Corona-Regeln greifen.
Die Länder wollen Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu besonders gefährdeten Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern sagte.
Die Länder hielten eine solche Pflicht für „erforderlich“ und bäten die Bundesregierung, dies „schnellstmöglich“ umzusetzen, heißt es in dem Beschluss der Videoschaltkonferenz zur Corona-Lage der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Bundesländern am Donnerstag. „Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen.“
2G: Bund und Länder einigen sich auf Schwellenwert
Zudem sollen bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen, wie die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte. Die Konferenz vereinbarte dafür drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen.
Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.
Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen – sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).
Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.
Derzeit liegen alle Bundesländer außer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland über dem Wert drei. Über dem Wert neun liegen Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Längere Wirtschaftshilfen für besonders belastete Unternehmen
Darüber hinaus bekommen in der Corona-Krise besonders belastete Unternehmen länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll „flexibilisiert“ werden.
„Wir sind in einer sehr ernsten Situation“, sagte Mekel. „Es ist wirklich absolute Zeit zum Handeln.“
Am Vormittag hatte der Bundestag bereits die von SPD, Grünen und FDP geplanten Corona-Neuregelungen beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Union droht aber mit Ablehnung. Vorgesehen sind neben der Ausweitung von Maßnahmen am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Pflegeheimen auf der anderen Seite, dass besonders scharfe Maßnahmen, wie Schul- oder Geschäftsschließungen nicht mehr möglich sein sollen.
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Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sollen eine andere Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen schaffen, wenn die bisher vom Bundestag festgestellte epidemische Lage am 25. November ausläuft. Die Ampel-Parteien haben sich dagegen entschieden, sie erneut im Bundestag zu verlängern.
Bereits für den 9. Dezember wurde ein weiteres Bund-Länder-Treffen vereinbart. (due/dpa/afp)