Bund-Länder-Gipfel
  • Bund und Länder wollen neue Corona-Regeln beschließen.
  • Foto: imago images/Florian Gaertner/photothek.de

Gipfel-Treffen: Diese Corona-Regeln will die Regierung beschließen

Am Freitag tagt der Bund-Länder-Gipfel erneut, um weitere Corona-Maßnahmen zu beschließen. Viele Neuerungen gehen aus der Beschlussvorlage, die der MOPO vorliegt, nicht hervor. Die Regierung will demnach vor allem bei den Quarantäne-Regelungen nachjustieren – und die 2G-Plus-Regeln ausweiten.

Bislang galt für Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht vorzeitig durch einen negativen Test beendet werden konnte. Die Quarantänezeit soll künftig für alle verkürzt werden – um wie viele Tage, hängt unter anderem vom Impfstatus ab.

Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz aufweisen, sollen von der Quarantäne ausgenommen werden. Neben Geboosterten soll das auch für frisch Geimpfte und Genesene gelten. Für alle Übrigen soll die Isolation in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen soll es außerdem möglich sein, sich durch einen PCR- oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freizutesten“.

Ausnahmen bei Quarantäne-Zeit für Schüler und Kita-Kinder

Für Schüler und Kita-Kinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Bei einem hohen Schutzniveau mit täglichen Testungen sowie Maskenpflicht sollen auch Ausnahmen von den Quarantäne-Regelungen möglich sein.

Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll die Isolation auch nach einer Corona-Infektion verkürzt werden: Nach sieben Tagen können sie diese künftig durch einen PCR-Test beenden – sofern sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.


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2G-Plus in der Gastro bundesweit und unabhängig von Inzidenz

Laut Beschlussvorlage wollen Bund und Länder zudem die 2G-Plus-Regel ausweiten: In der Gastronomie werden die Zugangsbeschränkungen künftig verschärft – und zwar bundesweit und unabhängig von der Inzidenz. Dann dürften nur noch Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Test oder dem Nachweis einer Boosterimpfung in Restaurants und Cafés. Der Booster-Nachweis soll ab dem Tag der entsprechenden Impfung gelten.

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„An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt“, heißt es in der Beschlussvorlage. Demnach soll die neue Regelung für gastronomische Betriebe „spätestens ab dem 15. Januar“ in Kraft treten. Über das genaue Datum dürfte beim Bund-Länder-Gipfel allerdings noch diskutiert werden.

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