Diese Corona-Regeln gelten künftig noch
Ab Sonntag gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. Bundestag und Bundesrat haben am Freitag das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert. Wirklich zufrieden ist im politischen Berlin damit nur die FDP. Die Vorschriften werden auf ein Minimum reduziert – trotz Rekord-Ansteckungszahlen.
Am dem 20. März – mit einer Übergangsfrist bis zum 2. April – können Bundesländer nur noch wenige Auflagen anordnen: eine Maskenpflicht in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen, Praxen und Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber. Ebenso eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen und Bahnen. Eine Testpflicht in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas. Die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen bleibt bestehen. Sie kann aber von der Bundesregierung ausgesetzt werden.
Weitergehende Regeln nur noch in „Hotspots“
Hygienekonzepte, Abstandsregeln, 2G oder 3G wird es nicht mehr geben. Oder genauer: Nur dann, wenn die jeweiligen Landesparlamente eine „sich dynamisch ausbreitende Infektionslage“ für ein bestimmtes Gebiet mit Mehrheit feststellen. Das kann ein Landkreis oder ein ganzes Bundesland sein. In diesen so genannten Hotspots ist dann eine Pflicht zum Tragen von Masken in weiteren Bereichen – darunter auch Schulen und Geschäfte – möglich. Ebenso Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum oder eine Rückkehr zur Testpflicht.
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ließ im Bundestag durchblicken, dass er sich eine weitergehende Neuregelung gewünscht hätte. Diese gewährleiste aber immerhin, „dass wir überhaupt noch zielgerichtet reagieren können“. „Wir können aber nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, um eine kleinen Gruppe von Impfunwilligen zu schützen“, sagte Lauterbach. Dem Gesundheitssystem drohe zudem keine Überlastung mehr. So ähnlich argumentiert auch die FDP.
Unmut in der Opposition und in den Bundesländern
Allerdings: Opposition und die Bundesländer sind mit der Neureglung über die Parteigrenzen hinweg ziemlich unzufrieden. Vor allem die Regelung zu den Hotspots ist umstritten. „Das Gesetz erzeugt ein Wirrwarr“, sagte Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Union. Die darin festgeschriebene Hotspot-Regelung sei zu unklar definiert, „die Bundesländer wissen nicht, wie sie das umsetzen sollen“, sagte Sorge.
Tatsächlich klagte beispielsweise Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), die Neuregelung sei „rechtlich nicht sicher“ und „für ein Flächenland praktisch nicht umsetzbar“. Ähnlich äußerten sich auch weitere Ministerpräsidenten. Sie beklagten, dass die Ampel-Koalition die Bundesländer im Vorfeld nicht einbezogen hätte. Die Länder stimmten dem Gesetz im Bundesrat dennoch zu. Die Alternative wäre gewesen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies hätte allerdings zur Folge gehabt, dass es zunächst gar keine juristische Grundlage für Einschränkungen mehr gegeben hätte.
Lauterbach: Buschmann bürgt für Rechtssicherheit
Kurios: Selbst die Ampel ist sich nicht sicher, wie mit den Hotspots umzugehen ist. Im Gesetz ist nicht genau festgeschrieben, nach welchen Kriterien diese ausgerufen werden sollten. Während das Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) davon ausgeht, dass die Hürden dafür hoch sind und Hotspots damit eher die Ausnahme bleiben dürften, rechnet Lauterbachs Haus damit, dass die Länder die Hotspot-Regelung rasch und häufig anwenden werden. Lauterbach erklärte: „Der Bundesjustizminister hat mit mir verhandelt und bürgt hier quasi für die Rechtssicherheit des Gesetzes. Daher glaube ich, das wird funktionieren.“
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Das Robert-Koch-Institut meldete am Freitag eine Inzidenz von 1706. Innerhalb von 24 Stunden hatten sich 297.845 Menschen angesteckt. Ein neuer Höchststand.