Der Plenarsaal im Bundestag

Der gefüllte Plenarsaal des Deutschen Bundestags. (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Karlsruhe hat entschieden: Alter Bundestag darf über Milliarden-Schulden abstimmen

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Die Anträge seien unbegründet, entschied das Gericht in Karlsruhe.

Der Versuch von AfD und Linkspartei, die geplante Sondersitzung des Bundestags zum Finanzpaket von Union und SPD noch gerichtlich zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die entsprechenden Eilanträge der Fraktionen sowie weitere Anträge von Abgeordneten am Freitag als unbegründet.

CDU/CSU, SPD und Grüne einigten sich auf Finanzpaket

Zuvor hatten sich Union und SPD mit den Grünen auf einen Kompromiss geeinigt, über den am Dienstag im Bundestag abgestimmt werden soll. Geplant sind höhere Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur. Dazu sollen die im Grundgesetz geregelte Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben und für die Länder gelockert und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur eingerichtet werden.

Mit den Grünen wurde nun vereinbart, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur ausdrücklich zusätzlich erfolgen müssten – also nicht für laufende Projekte oder Konsumausgaben verwendet werden können. Zudem sollen aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen.

GroKo braucht Zweidrittelmehrheit im Parlament

Für die Verfassungsänderungen wird im Parlament eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Im neuen Bundestag käme diese voraussichtlich nur mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Union, SPD und Grüne wollen das Paket darum noch im alten Bundestag beschließen.

Linke bedauert Karlsruhe-Urteil

„Wir hätten uns natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht”, sagte Fraktionschefin Heidi Reichinnek am Freitag in Berlin. Aber was rechtens ist, ist ja nicht immer richtig. Die Linke sei der Überzeugung, man hätte der Demokratie und insbesondere dem Vertrauen der Menschen in diese Demokratie einen Dienst erwiesen, wenn man eine solch schwerwiegende Entscheidung mit dem neuen Parlament getroffen hätte.

Gleichwohl akzeptiere die Partei die Gerichtsentscheidung. Sie werde nun weiterhin die Prozesse kritisch begleiten.

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Nach einer ersten Sondersitzung und der ersten Beratung, die am Donnerstag stattgefunden hatte, ist für Dienstag die zweite und dritte Lesung und damit die Schlussabstimmung geplant. Linke und auch AfD wollten das verhindern, das Verfassungsgericht hat dieses Vorgehen nun aber nicht gestoppt.

(dpa/afp/mp)

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