Der Angeklagte Loic Schneider (M) sitzt im Gerichtssaal zwischen seiner Anwältin Carolin Kaufmann (r) und einem Justizbeamten

Der französische Klimaaktivist soll im Januar 2023 als Mönch verkleidet bei Protesten gegen die Räumung von Lützerath einen Polizisten gegen das Bein getreten und einen weiteren Polizisten in den Schlamm geschubst haben. Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg

Geldstrafe für den Klima-Aktivisten „Mönch von Lützerath“

Verkleidet als Mönch beförderte der Angeklagte bei Tagebau-Protesten Polizisten in den Schlamm. Vor Gericht gestand er ohne Umschweife. Die Bilder der feststeckenden, hilflosen Beamten gingen viral.

Der als „Mönch von Lützerath” bekannt gewordene Klima-Aktivist ist vom Amtsgericht Erkelenz zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt worden. Der 29-Jährige hatte am ersten Prozesstag zugegeben, im Januar 2023 bei den Protesten am Braunkohletagebau Garzweiler zwei Polizeibeamte in den Schlamm befördert zu haben. Das Video des Demonstranten in der Kutte eines Mönchs, der einen Polizisten in den Matsch schubst, war im Internet hunderttausendfach geklickt worden. Wegen der Kapuze war das Gesicht nicht zu erkennen.

Polizistin hatte „Panik” – großer Andrang beim Prozess

Der Franzose wurde vom Amtsgericht Erkelenz wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verurteilt. Weil der Andrang von Besuchern am ersten Prozesstag groß war, wurde die Verhandlung aus Erkelenz in einen Saal des Landgerichts Mönchengladbach verlegt.

Eine Polizistin blieb nach dem Schubser im Morast stecken. „Ich hatte Panik, weil ich nicht rausgekommen bin”, berichtete die 26 Jahre alte Beamtin über ihre Erfahrung während des Polizeieinsatzes bei einer Demonstration von 15.000 Menschen gegen die Räumung von Lützerath.

Richter lobt den „Mönch” für sein Geständnis

Der Richter rechnete dem 29-jährigen Angeklagten sein Geständnis hoch an. Ohne die Aussage sei aus seiner Sicht ein Freispruch herausgekommen, sagte er. Der lange unbekannt gebliebene „Mönch” hatte ein Interview gegeben, in dem auch sein Bild und Name erschienen war. Er machte im Prozess immer wieder seine Haltung für Klimaschutz deutlich und prangerte Polizeigewalt an. Er bedauerte die Taten nicht.

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Die Verteidigerin hatte einen Freispruch beantragt, die Anklage eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Der 29-Jährige ist wegen Beteiligung an den G20-Krawallen im Juli 2017 in Hamburg vorbestraft. (dpa/mp)

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