Immunität aufgehoben: Strafverfahren gegen AfD-Mann Brandner
Der Bundestag hebt die Immunität von Stephan Brandner auf. Damit genehmigt das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten.
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag mit. Zuerst hatte das Nachrichtenportal „t-online“ darüber berichtet. So kann nun ein Strafverfahren gegen Brandner eröffnet werden.
Strafverfahren als Folge eines Rechtskonflikts
Brandner sagte „t-online“, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen von „t-online“ ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt. Er habe dabei lediglich von seinem „Recht auf Meinungsfreiheit“ Gebrauch gemacht, sagte Brander. Dem Bericht zufolge musste der Abgeordnete in dem Fall bereits ein hohes Ordnungsgeld zahlen, das ein Berliner Gericht verhängt hatte.
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Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich. (dpa/mp)