Jetzt wird’s teuer: Das droht Rasern und Falschparkern ab heute
Es hat lange gedauert, nun aber treten die Änderungen des Bußgeldkatalogs nach langem politischen Ringen in Kraft. Wer sich nicht an Regeln hält, spürt das von jetzt an ziemlich heftig im Geldbeutel.
Raser und Falschparker müssen künftig mehr blechen, wenn sie erwischt werden: Der Bundesrat hat im Oktober Änderungen am Bußgeldkatalog beschlossen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Radler und Fußgänger sollen besser geschützt werden.
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Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Verschärfte Bußgeldregeln standen vergangenes Jahr schon in der Straßenverkehrsordnung – wurden aber wegen eines Formfehlers außer Vollzug gesetzt. Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren – die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigte man sich darauf, Bußgelder zu erhöhen.
Bußgeldkatalog: Die Neuregelungen im Überblick:
- Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 nun 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen 400 statt 200 Euro, und so weiter. Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt 30 jetzt 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer.
- Kräftiger zur Kasse gebeten werden alle, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe halten. So kostet Parken in zweiter Reihe von nun an 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Bei schwereren Verstößen ist laut Verkehrsministerium zudem ein Punkt in Flensburg fällig.
- Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge ist teurer geworden. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Manche Verstöße sind entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC erläuterte. Dies gelte etwa, wenn Radler vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren. Wenn dann ein Unfall verursacht wird, kostet das 100 Euro.
- Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- oder Carsharing-Fahrzeuge hat nun 55 Euro Geldbuße zur Folge.
- Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird ab Dienstag genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse: Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Laster beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (mik/dpa/mhö)