Kurz vor Amtsenthebungsverfahren: Trump sind die Verteidiger davon gelaufen
Washington –
Kurz vor Beginn des Amtsenthebungsverfahrens gegen Donald Trump im Senat sind dem wohl die Anwälte davon gelaufen. Einem Medienbericht zufolge soll dem früheren US-Präsidenten zufolge seine Verteidiger abhanden gekommen sein, weil es Differenzen bei der Strategie gab.
Der Sender CNN berichtete am Sonntag, die fünf vorgesehenen Anwälte würden den Republikaner in dem Verfahren nun doch nicht verteidigen. Grund seien Differenzen bei der Strategie gewesen. Trump habe verlangt, dass die Anwälte sich auf seine unbelegten Wahlbetrugsvorwürfe konzentrieren, statt die Rechtmäßigkeit eines Amtsenthebungsverfahrens gegen einen bereits ausgeschiedenen Präsidenten in Zweifel zu ziehen.
Amtsenthebungsverfahren wegen „Anstiftung zum Aufruhr“
CNN berichtete weiter, die fünf Anwälte seien bislang weder bezahlt worden, noch seien Absichtserklärungen mit ihnen unterzeichnet worden. Das Verfahren im Senat soll in der zweiten Februarwoche beginnen.
Davor sind erste schriftliche Stellungnahmen des Angeklagten und der Ankläger aus dem Repräsentantenhauses vorgesehen. Das von den Demokraten kontrollierte Repräsentantenhaus hatte die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens wegen „Anstiftung zum Aufruhr“ am 13. Januar beschlossen. Hintergrund war die Erstürmung des Kapitols durch Trump-Anhänger eine Woche zuvor.
Republikaner stellen sich fast geschlossen hinter Trump
Die Demokraten fordern nach einer Verurteilung Trumps eine lebenslange Ämtersperre auf Bundesebene für den Ex-Präsidenten. Damit wäre eine etwaige Kandidatur Trumps bei der Präsidentenwahl 2024 ausgeschlossen. Die für eine Verurteilung notwendige Zweidrittelmehrheit im Senat zeichnet sich aber nicht ab.
Am vergangenen Dienstag hatten 45 der 50 Republikaner in der Kammer einen Antrag unterstützt, in dem das Verfahren als verfassungswidrig bezeichnet wurde, weil Trump bereits aus dem Amt ausgeschieden ist.
Trump: Ist das Verfahren überhaupt verfassungsgemäß?
Auch unter Juristen ist umstritten, ob ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Ex-Präsidenten verfassungsgemäß ist. Der entsprechende Verfassungsartikel nennt ausdrücklich Präsidenten, Vizepräsidenten und Regierungsbeamte, gegen die sich ein solches Verfahren richten kann.
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Der Wissenschaftliche Dienst des Kongresses (CRS) schreibt jedoch: „Es scheint, dass die meisten Gelehrten, die die Frage genau untersucht haben, zu dem Schluss gekommen sind, dass der Kongress die Befugnis hat, das Amtsenthebungsverfahren auf Regierungsvertreter auszuweiten, die nicht mehr im Amt sind.“ (alp/dpa)