Lauterbach Buschmann Corona HERBST
  • Marco Buschmann (FDP, li.) und Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin
  • Foto: IMAGO / Political-Moments

Das sind die neuen Corona-Regeln für den Herbst

Über Corona-Schutzvorgaben für die kältere Jahreszeit wird schon länger diskutiert – nun wird es konkret. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellten am Mittwoch den Fahrplan für den nahenden Corona-Herbst vor.

Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Das sehen die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne vor:

  • Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können.
  • In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.
  • Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen: Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Erlaubt werden können zudem Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen.
  • Lauterbach machte zudem klar: Einen weiteren Lockdown und Schulschließungen werde es nicht geben.

Buschmann und Lauterbach:Corona-Regeln für den Herbst

Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren.

Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann noch der Bundesrat.

Außerdem neu: Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Diese Zahlung soll wie folgt aufgesplittert werden: Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen – für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.

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Die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz waren im Frühjahr deutlich zurückgefahren worden. Allgemeine Maskenpflicht beim Einkauf oder beim Besuch von Veranstaltungen und Zutrittsregeln wie 2G und 3G fielen weg. Nun geht es um einen Anschluss der bestehenden Regelungen, die am 23. September auslaufen. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente, um gegen steigendeInfektionszahlen vorgehen zu können. (mp/dpa)

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