Gas-Stopp droht: Habeck startet Notfallplan und appelliert an Deutsche
Deutschland bereitet sich auf einen möglichen Lieferstopp Russlands vor. Putin hatte angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren – nun greift die erste Stufe eines Notfallplans. Das Ministerium betont jedoch: Aktuell gibt es keine Engpässe.
Die Bundesregierung bereitet sich vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung vor. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) rief deswegen am Mittwoch in Berlin die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus. Dies diene der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit sei weiterhin gewährleistet. Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen. Im Notfall wären Haushaltskunden besonders geschützt.
Gas-Streit mit Russland: Habeck ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus
Aktuell sei die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher weiter gewährleistet, so das Ministerium. „Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.“ Habeck appellierte daher an die Bürger, Gas einzusparen. Jede eingesparte Kilowattstunde Energie helfe, sagte der Grünen-Politiker.
„Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe“, erklärte Habeck. „Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein.“ Und: „Wir werden keinen Bruch der Lieferverträge akzeptieren“, sagte der Minister.
Frühwarnstufe ausgerufen: Das folgt nun
Mit Ausrufung der Frühwarnstufe sei ein Krisenteam zusammengetreten, so Habeck weiter. „Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“
Die Frühwarnstufe bedeutet laut Ministerium, dass ein Krisenstab beim Wirtschaftsministerium zusammentritt, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greife der Staat nicht ein. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen „marktbasierte“ Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten: Dazu gehören laut Ministerium etwa die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher und die Optimierung von Lastflüssen.
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Hintergrund für die Ausrufung der Frühwarnstufe: Russland bleibt bei seiner Forderung nach Bezahlung russischer Gaslieferungen nach Westeuropa in Rubel unnachgiebig. Bis Donnerstag (31. März) würden auf Anordnung von Präsident Wladimir Putin die Modalitäten ausgearbeitet, damit das System „einfach, verständlich, transparent und umsetzbar“ für die europäischen und internationalen Gasbezieher sei, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Dienstag nach Angaben der Agentur Interfax. „Keiner wird Gas umsonst liefern, und bezahlt werden kann es nur in Rubel“, betonte er einmal mehr.
Putin will Gas-Zahlung nur noch in Rubel akzeptieren
Putin hatte vergangene Woche verkündet, dass Russland Gas an Deutschland und weitere „unfreundliche Staaten“ nur noch gegen Zahlung in Rubel liefern werde. Dies würde die unter Druck geratene russische Währung stützen. Die Gruppe der G7-Wirtschaftsmächte, darunter Deutschland, sowie die Europäische Union insgesamt lehnen Zahlungen in Rubel für Gas jedoch ab.
Habeck bekräftigte am Mittwoch, falls Russland eine Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel akzeptiere, stelle dies einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, habe das Ministerium deshalb die Frühwarnstufe ausgerufen. Die aktuelle Situation im Gasnetz werde engmaschig beobachtet und bewertet.
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Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen. Die Frühwarnstufe bedeutet, dass „konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise“ darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt – sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- beziehungsweise Notfallstufe führt.
Bei der Notfallstufe läge eine „erhebliche Störung“ der Gasversorgung vor. Der Staat müsste einschreiten, um insbesondere die Gasversorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen – das sind etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei. (mik/dpa)