Polizeigewerkschaft zu Cannabisgesetz: „Unbefriedigend!“
Ein Jahr nach der Cannabis-Teillegalisierung zieht die Polizeigewerkschaft ihr Resümee. Konnte das Cannabisgesetz zu Arbeitsentlastungen führen?
Gut ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Nachbesserung des Gesetzes. „Unbefriedigend!“ resümierte der stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP, Alexander Poitz.
Die Cannabis-Teillegalisierung habe zu keiner Arbeitsentlastung bei der Polizei geführt. Unschärfen und fehlende Kontroll- sowie Nachweismöglichkeiten verunsicherten nicht nur die Beamten, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, erklärte er. „Die neue Regierung sollte sich zügig die Regelungen anschauen und verbessern.“
Cannabis: GdP mit klaren Forderungen
In ihrem Positionspapier forderte die GdP etwa die Stärkung der Kriminalpolizeien von Bund und Ländern – in den Bereichen Ermittlung, internationaler Zusammenarbeit, Digitalisierung und Prävention. Außerdem sei neben Aus- und Fortbildungen auch die Beschaffung von Kontroll- und Nachweisinstrumente notwendig. „So wie sich das Paragrafenwerk jetzt und heute in der Umsetzung für uns Polizeibeschäftigte darstellt, kann es und darf es nicht bleiben“, sagte Poitz.
Dem Gesetz zufolge dürfen seit dem 1. April 2024 Erwachsene bundesweit bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen. Auch das Mitführen von bis zu 25 Gramm außerhalb der Wohnung ist straffrei. Außerdem soll das Gesetz strenge Kontrollen ermöglichen. Laut Bundesregierung ist das Ziel der Legalisierung, Aufklärung und Prävention zu fördern und Hilfsangebote auszubauen.
Das könnte Sie auch interessieren: Legales Kiffen: Warum Hamburgs Dealer und Drogenbosse am meisten profitieren
Begleitet wurde die teilweise Cannabis-Legalisierung von neuen Bestimmungen und Bußgeldern für Cannabis am Steuer. Für den berauschenden Wirkstoff THC gibt es demnach seit Ende August vorigen Jahres einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. (dpa)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.