Scheitert das Cannabis-Gesetz doch noch? Lauterbach schlägt Alarm
Vor der Bundesratssitzung zum Cannabis-Gesetz warnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor einem Scheitern des Vorhabens.
„Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft“, schrieb er am Wochenende auf X. Lauterbach verteidigte die geplante Amnestie für Altfälle: Durch die Cannabis-Legalisierung fielen „jährlich zehntausende Konsumdelikte“ weg. Auch in SPD-regierten Bundesländern wird eine Überlastung der Justiz infolge der Amnestieregel befürchtet.
Lauterbach schrieb: „Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen.“ Durch die Cannabis-Legalisierung würden die Gerichte entlastet, auch wenn die Amnestieregel am Anfang eine Belastung sei. „Aber Verschieben bringt da nichts, die Arbeit bleibt gleich“, fügte der Gesundheitsminister hinzu.
Richterbund kritisiert Cannabis-Gesetz
Der Deutsche Richterbund kritisierte das Gesetz dagegen. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte der Nachrichtenagentur AFP, die geplante Amnestieregelung führe dazu, „dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten nochmals auf mögliche Straferlasse überprüft werden müssen“. Die von Lauterbach kürzlich genannten kleineren Zahlen bezögen sich lediglich auf Haftfälle „und betreffen damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Aufwands“.
Politisch könne nicht gewollt sein, „dass die ohnehin stark belastete Strafjustiz durch eine rechtsstaatlich nicht gebotene Amnestieregelung nun massiv unter Druck gerät und andere Strafverfahren deshalb liegen bleiben müssen“, kritisierte Rebehn und forderte: „Der Bundesrat sollte das Cannabis-Gesetz jetzt stoppen, damit es im Vermittlungsausschuss begradigt werden kann.“
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hatte in einem Brief an Lauterbach geschrieben, die Amnestieregelung für verurteilte Händler oder Konsumenten werde die Gerichte und Staatsanwaltschaften „vor ganz erhebliche Probleme stellen“. Sie bitte daher darum, „von der Amnestieregelung abzusehen“, hieß es in dem Schreiben, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ am Samstag berichtete.
Möglich wäre höchstens, den rückwirkenden Straferlass erst zum 1. Oktober in Kraft treten zu lassen. Den 1. April hält Wahlmann für zu kurzfristig, um die Regelung durch die Justiz umzusetzen. „Allein in Niedersachsen ist von der Auswertung von mehr als 16.000 Verfahren auszugehen“, schrieb die SPD-Politikerin demnach.
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Auch andere Bundesländer monieren, dass die vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, die Gerichte überlasten könnte. Mehrere Landespolitiker kündigten bereits an, das Inkrafttreten der Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern und nach hinten verschieben zu wollen. Es handelt sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, bei dem die Länderkammer nicht zustimmen muss; sie kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) schrieb am Samstag auf X, sein Bundesland werde am Freitag im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses (VA) stimmen. „Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem VA herauskommt“, betonte Kretschmer.
Grünen-Gesundheitspolitiker: Vorhaben „auf der Kippe“
Zuvor hatte bereits der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen gesagt, das Vorhaben sei „auf der Kippe“. Vieles spreche dafür, „dass, wenn das Gesetz in einen Vermittlungsausschuss kommt, es dort nicht mehr herauskommen wird“, sagte Dahmen dem „Handelsblatt“. Für eine Neufassung des Gesetzes fehle die Zeit.
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Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullmann, hatte dem „Handelsblatt“ gesagt: „Bis zur nächsten Bundestagswahl ist keine Zeit mehr für einen Plan B.“ Die Chancen für das Gesetz stünden schlecht, wenn es in den Vermittlungsausschuss geschickt würde. Zu diesem Schritt hatten diese Woche drei Ausschüsse des Bundesrats geraten.
Im Vermittlungsausschuss könne das Vorhaben dann „versauern“, mahnte Ullmann. Er verwies darauf, dass das Gesetz nur einstimmig auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. „Geschieht das nicht, könnte es den Vermittlungsausschuss nicht mehr passieren“, so der FDP-Politiker. (mp/afp)