Cannabis wird legal, aber nicht für alle: Das steht jetzt schon fest
Der Gesetzentwurf für die teilweise Legalisierung von Cannabis soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. Das hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt. Das Gesetz könnte dann zum 1. Januar in Kraft treten.
Seit dem Jahr 1929 ist Cannabis in Deutschland offiziell verboten. Ab 2024 ist es voraussichtlich wieder legal. Lauterbach will die Legalisierung mit einer großen Kampagne begleiten, die auf die Risiken des Konsums aufmerksam machen soll. „Ich will erreichen, dass wir den Cannabis-Konsum bei Jugendlichen zurückdrängen und ihn für die, die konsumieren wollen, sicherer machen“, erklärte der Minister jetzt.
Berlin: Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung kurz vor Verabschiedung
Deshalb werde es parallel zur Gesetzgebung eine große Kampagne geben. Cannabis schade besonders dem noch wachsenden Gehirn, sagte Lauterbach. „Bis zum 25. Lebensjahr wird das Gehirn noch umgebaut. Wer in dieser Altersphase konsumiert, der schadet sich besonders.“
Das Bundeskabinett will den Weg zur Legalisierung nächste Woche freimachen. Dann geht das Gesetz in den Bundestag. Dort werde es „noch kleine Änderungen“ geben. Ungeklärt ist beispielsweise die Frage, ob und wie sich die Grenzwerte für Autofahrer ändern. In Deutschland gilt – anders als bei Alkohol – bisher eine Null-Toleranz-Politik.
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In anderen Ländern sind die Grenzwerte nach der Legalisierung angehoben worden. Im Bundestag wird es diesbezüglich noch Expertenanhörungen geben.
Kein Verkauf in lizensierten Geschäften
Den bisherigen Plänen zufolge sollen der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Hanfpflanzen für den privaten Gebrauch künftig legal sein. Speziellen Clubs oder Vereinen soll es zudem erlaubt werden, Cannabis für ihre Mitglieder zu produzieren.
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Alle neuen Regeln gelten nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Einen bundesweiten Verkauf in lizenzierten Geschäften, wie im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart, wird es zunächst nicht geben. Geplant ist, dies später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.
Soldaten sind von der Legalisierung ausgenommen
Was ebenfalls bereits feststeht: Soldaten sind von der Legalisierung ausdrücklich ausgenommen. Sie dürfen nicht kiffen. Diese Passage wurde auf Wunsch des Verteidigungsministeriums aufgenommen. Dies wird mit der „Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Truppe und der militärischen Ordnung“ begründet. Komplizierte Waffensysteme könnten bei „nicht sachgemäßer Führung“ zur Gefahr für Leib und Leben werden.
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Unklar ist noch, inwieweit das neue Gesetz auf den Widerstand der EU treffen wird. Zwar hat es einige Treffen zu dem Thema zwischen Ampel-Vertretern und Brüssel gegeben. Allerdings gibt das Ministerium dazu nur zögerlich Auskunft.