Söder will Impfpflicht für Pfleger nicht umsetzen
Es ist ein ziemlich einmaliger Vorgang: CSU-Chef Markus Söder hat angekündigt, das Gesetz zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ in seinem Bundesland vorerst nicht umsetzen zu wollen. CDU-Chef Friedrich Merz fordert sogar eine deutschlandweite Aussetzung des Gesetzes. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gibt sich aber hart.
Sie soll zum Schutz von Hochbetagten und Kranken kommen: Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember die „Impfpflicht light“ auf den Weg gebracht – auch mit den Stimmen von CDU und CSU in beiden Kammern. Demnach müssen alle Beschäftigten in der Gesundheits- und Pflegebranche ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können.
Söder: „Das Gesetz ist kaum umsetzbar“
Doch genau dies will Söder nun erstmal aufschieben. Eines seiner Argumente: Noch sei die Frage ungeklärt, wie mit Personal umzugehen sei, das von Einrichtungen als unverzichtbar angesehen wird – aber ungeimpft ist. Dies gelte beispielsweise für die Lohnfortzahlung. Das Gesetz sei deshalb „kaum umsetzbar“. Die Gesundheitsämter seien zudem mit Kontrollen überfordert. Arbeitgeber müssen laut Infektionsschutzgesetz die Gesundheitsämter über ungeimpfte Angestellte informieren. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen – müssen es aber nicht.
Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.
Lauterbach verwies darauf, dass die Umsetzung von Bundesgesetzen Sache der Länder ist. „Der Bund kann Hilfestellung bieten, etwa Musterbenachrichtigungen für Gesundheitsämter, mit denen sie die betroffenen Beschäftigten anschreiben können“, sagte Lauterbach. Er habe bisher aber keine Anfragen aus der CSU oder CDU-regierten Ländern erhalten. Lauterbach sieht in dem Streit „nicht wirklich viele Kompromisslinien“: „Entweder gilt das Gesetz auch für Bayern oder das Gesetz gilt nicht.“ Laut Grundgesetz (Artikel 37 „Bundeszwang“) kann der Bund die Durchsetzung seiner Gesetze in den Ländern erzwingen.
Lauterbach: Söder will keinen Konflikt
Der Gesundheitsminister warf dem bayerischen Ministerpräsidenten vor, Konflikten mit den Gegnern der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus dem Weg gehen zu wollen. „Das ist eine unbeliebte Vollzugsmaßnahme, die dazu führt, dass in einigen Bundesländern zeitweise Personal ausfällt“, sagte Lauterbach. „Das macht niemand gerne. Und diesem Konflikt will man offenbar auszuweichen, weil man glaubt, die Omikronvariante ist so harmlos, dass man das nicht mehr braucht.“ Dies sei aber abwegig.
Das könnte Sie auch interessieren: „Wie im Hochsicherheitstrakt“: So liefen die Arbeiten an Putins Luxusjacht
Tatsächlich haben mehrere Bundesländer erklärt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht relativ problemlos umsetzen zu können – darunter auch Hamburg. „Man kann auf das Bauchgefühl eines bayerischen Ministerpräsidenten hören, oder auf den Expertenrat der Bundesregierung“, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer. Der Hamburger Senat verlasse sich weiterhin auf den Rat der Experten.
Daniel Günther: Schleswig-Holstein will „Kurs halten“
Aber auch CDU-geführte Länder sehen Söders Alleingang kritisch. So kündigte beispielsweise Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) an, bei der Teil-Impfpflicht „Kurs halten“ zu wollen: Immerhin sei die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht die alleinige Idee der Bundesregierung gewesen, sondern sei mit den Bundesländern eng abgestimmt worden.