Corona-Gipfel: Das soll heute beschlossen werden
Am heutigen Dienstag wollen die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten ihre Strategie für den Corona-Herbst festlegen. Einigkeit herrscht eigentlich nur in einem Punkt: Impfen bleibt der Königsweg aus der Pandemie. In vielen anderen Punkten droht Knatsch.
Die Infektionszahlen steigen wieder. Noch langsam, aber der Trend ist eindeutig. Deshalb treffen sich Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs bereits am Dienstag wieder. Eigentlich war das nächste Gespräch erst wieder für September geplant. Dabei geht es vor allem um vier Punkte:
Der Streit um die Inzidenz
Der Inzidenz-Wert benennt die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. An ihm orientieren sich in der „Bundesnotbremse“ bisher alle Corona-Maßnahmen. „Die Inzidenz als alleiniger Maßstab hat ausgedient“, sagt Alexander Dobridt (CSU). Das Robert-Koch-Institut (RKI) möchte den Wert als zentralen Maßstab allerdings gern beibehalten.
Ministerpräsidenten wie Niedersachens Stephan Weil (SPD) drängen darauf, beispielsweise auch die Krankenhausbelegung oder die Impfquote in einer Region heranzuziehen. Denkbar ist auch die Einführung eines Ampelsystems wie es in Berlin und Meck-Pomm bereits praktiziert wird.
Wie aus einer Beschlussvorlage für den Gipfel hervorgeht, sollen künftig für weiteren Corona-Maßnahmen nach wie vor die Inzidenz, die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens entscheidend sein.
Wer zahlt die Tests?
Vor allem CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet setzt auf „Sicherheit durch Tests statt durch Schließungen“, wie es in seinen Fünf-Punkte-Plan gegen Corona heißt. Laschet will Tests massiv ausweiten und diese gleichzeitig als Anreiz fürs Impfen nutzen: Geimpfte sollen nach seinem Willen nämlich von Tests generell ausgenommen werden.
Doch wie in einer Beschlussvorlage zum Gipfel nachzulesen ist, will der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests definitiv für alle ab Oktober beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es dem Papier zufolge weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
„2G gegen 3G“
Geimpfte, Genesene, Getestete („3G“) oder nur Geimpfte und Genesene („2G“) – wer bekommt künftig Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Veranstaltungen oder der Gastronomie? Das dürfte der größte Streitpunkt des Treffens werden. Zu den „Hardlinern“ zählen Markus Söder (CSU) und Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU). Sie setzen voll auf „2G“ und wollen so die Impfquote nach oben treiben. Ihr Motto: Je mehr Geimpfte, desto unwahrscheinlicher werden harte Maßnahmen wie ein Lockdown in Herbst und Winter.
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Laschet und Weil hingegen stehen auf der anderen Seite: „Ich halte die 3G-Regel für ein angemessenes Mittel, um den Schutzstandard in besonders gefährdeten Bereichen hoch zu halten, also dort, wo beispielsweise viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen“, so Weil.
Laut Beschlussvorlage sollen alle Personen ab 6 Jahren, die weder vollständig geimpft noch genesen und keine Schüler sind, die regelmäßig getestet werden, künftig einen Negativ-Test in folgenden Fällen vorlegen müssen:
- Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe.
- Zugang zur Innengastronomie.
- Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen.
- Teilnahme an Gottesdiensten oder anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen.
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege).
- Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen).
- Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts.
Um „Superspreading Events“ zu vermeiden, müssen Veranstalter, Bars und Clubs Hygienekonzepte vorlegen, die Abstände sowie den Luftaustausch ermöglichen, etwa durch raumlufttechnische Anlagen. Die Länder dürfen die Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo erforderlich. Betriebe sind verpflichtet, Hygienekonzepte zu erstellen und anzupassen sowie Testangebote anzubieten.
Der „Lollitest“:
Das Kanzleramt will sich auf dem Treffen auch für den verstärken Einsatz von „Lollitests“ für die Kleinsten an Schulen einsetzen. Diese sind bei Kindern und Eltern beliebter als der unangenehme Test durch die Nase. Allerdings wird es im Schulbetrieb wohl erst mal nicht ganz ohne Schnelltests gehen: „Lollitests“ sind momentan Mangelware.