Olaf Scholz
  • Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder wollen am Mittwoch neue Corona-Regeln beschließen.
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Wann die meisten Corona-Regeln fallen sollen

Die Omikron-Welle in Hamburg scheint gebrochen – und auch deutschlandweit rechnet der Expertenrat der Bundesregierung in den nächsten Wochen mit einer Trendwende. Am Mittwoch wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder über Öffnungsstrategien beraten. Die Beschlussvorlage, die der MOPO vorliegt, enthält einen langfristigen Lockerungsplan mit vielen neuen Regeln.

Demnach sollen die derzeit geltenden Maßnahmen nun bis zum 20. März in drei „kontrollierten Schritten zurückgefahren“ werden – und zwar möglichst einheitlich in allen Bundesländern. Nur bei geringen überregionalen Auswirkungen sollen die Länder selbst über Öffnungsschritte entscheiden.

Im ersten Schritt sollen demnach die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene gelockert werden. Private Zusammenkünfte werden dann mit bis zu 20 Personen möglich – wobei über die genaue Zahl noch bei der Ministerpräsidentenkonferenz diskutiert werden dürfte. Bislang durften sich maximal zehn geimpfte und genesene Personen treffen. Für Ungeimpfte bleiben Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts begrenzt. Zudem sollen im Einzelhandel die Zugangsbeschränkungen bundesweit fallen. Kontrollen sind dann nicht mehr notwendig. Lediglich das Tragen einer medizinischen Maske bleibt verpflichtend.

Corona-Regeln: Bund und Länder beraten über Öffnungsschritte

In einem zweiten Schritt ab dem 4. März ist vorgesehen, dass in der Gastronomie die 3G-Regelung gelten soll. Auch Übernachtungsangebote können von diesem Tag an von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden. Gleichzeitig dürften dann auch Diskotheken und Clubs wieder öffnen: Hier soll die 2G-Plus-Regelung gelten. Zutritt hätten damit Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder einer dritten Impfung.

Bei überregionalen Großveranstaltungen, zu denen auch Sportveranstaltungen zählen, soll ein Zugang für Geimpfte und Genesene möglich werden. Die Beschlussvorlage sieht dabei weiterhin Teilnehmerbegrenzungen sowohl im Freien als auch in Innenräumen vor.

Im dritten Öffnungsschritt, der ab dem 20. März in Kraft tritt, entfallen schließlich alle „tiefergreifenden Schutzmaßnahmen“. Dazu zählt auch die verpflichtende Homeoffice-Regelung.

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„Niedrigschwellige Basischutzmaßnahmen“ sollen auch über den letzten Öffnungsschritt hinaus gelten. Die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Bussen und Bahnen etwa soll weiterhin bestehen bleiben. Falls sich das Infektionsgeschehen deutlich verschlechtert, wollen Bund und Länder die Schutzmaßnahmen entsprechend anpassen.

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