BDA-Präses Dulger
  • Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger
  • Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weissbrod

Zwölf Euro Mindestlohn: Arbeitgeber wollen klagen

Per Verfassungsklage gegen zwölf Euro Mindestlohn? Deutschlands Arbeitgeber wollen möglicherweise den Gerichtsweg gegen ein zentrales Versprechen der Ampel beschreiten. Ihnen geht es angeblich ums Prinzip.

Das Problem an der Sache sei der Weg zu den zwölf Euro, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger: „So wie es im Moment beabsichtigt wird, halte ich es für eine grobe Verletzung der Tarifautonomie.“ Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Anfang 2021 ein Gesetz für eine Erhöhung der Lohnuntergrenze auf 12 Euro noch im selben Jahr vorlegen. Am 1. Januar steigt diese bereits von 9,60 auf 9,82 und zum 1. Juli auf 10,45 Euro.

Zwölf Euro Mindestlohn waren zentrales Wahlkampf-Versprechen von Scholz

„Die Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt“, betonte Dulger. Je nachdem  wann die zwölf Euro Mindestlohn kämen, behalte man sich ein juristisches Vorgehen vor. Das Vorhaben war ein zentrales Wahlkampf-Versprechen von Olaf Scholz (SPD). Bis zu zehn Millionen Erwerbstätige sollen davon laut dem Kanzler profitieren.


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Dulger sagte: „Es geht kurzfristig doch nicht um die zwölf Euro, sondern darum, wie die neue Bundesregierung mit der Mindestlohnkommission und mit der Tarifautonomie umgeht.“ Er mahnte: „Der Mindestlohn als Spielball der Politik ist das Letzte, was unsere Sozialpartnerschaft gebrauchen kann.“ Auch Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sprach von jenem Spielball.

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Beide malten aber auch keine Schreckensszenarien, nach denen zwölf Euro den Markt zerstörten. Spätestens Ende 2023 wäre der Betrag ohnehin gekommen, so Wollseifer. Aber vereinbart von den Tarifpartnern. (km/dpa)

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