Bühne statt Gericht: Das plant Bushido nach dem Prozess
„König für immer” – so heißt die Tour, mit der sich Rapper Bushido musikalisch zurückmeldet. Zum ersten Mal seit acht Jahren will er am 21. März ein Live-Konzert geben – in Berlin. In der Stadt, wo Ende Januar ein Kapitel beendet werden könnte, das bundesweit für Schlagzeilen sorgte und der Justiz viel abverlangte.
Rund dreieinhalb Jahre hat das Landgericht Berlin in einem Strafprozess versucht aufzuklären, was nach der Trennung von Bushido und seinem Ex-Manager, der als Berliner Clanchef gilt, geschah. Am 26. Januar könnte das Urteil gesprochen werden – wohl in Abwesenheit des Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt.
Bushido: Über Jahre „erniedrigt und gebrochen”?
„Ich bin Geschädigter, ich bin als Zeuge aufgetreten und das war‘s für mich”, sagte der 45-Jährige vor wenigen Tagen. „Alles andere liegt in den Händen der Juristerei und deswegen bin ich da total entspannt. Das ist keine Vendetta, die ich da führe”, betonte er. Und fügte hinzu: „In meiner Musik beschäftige ich mich sehr viel mit Rachegelüsten und Payback-Geschichten.”
Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf seinen Aussagen. An 25 Tagen schilderte er vor Gericht – teils unter Tränen – seine Sicht der Dinge und zeichnete ein Bild, das auf den ersten Blick nicht zu einem harten Rapper passt, der „Ghetto” sichtbar auf seinem Arm tätowiert hat.
Das, was als „Super-Freundschaft” verkauft worden sei, sei eine „Zwangsehe” gewesen, rekapitulierte Oberstaatsanwältin Petra Leister in ihrem Plädoyer. Als sich Bushido 2017 von Arafat A.-Ch. trennte, sei die Beziehung „gänzlich zerstört” und von Drohungen geprägt gewesen. „Er ist nicht der, den man sich aufgrund seiner öffentlichen Auftritte vorgestellt hat”, so Leister. Der Musiker sei vielmehr „ein redegewandter Durchschnittsbürger”, der über Jahre von seinem Ex-Manager erniedrigt und gebrochen worden sei.
Wollte Ex-Manager die Trennung nicht akzeptieren?
Die Staatsanwältin hat für A.-Ch. vier Jahre und vier Monate Haft gefordert. Nach ihrer Überzeugung hat sich der heute 47-Jährige unter anderem der versuchten schweren räuberischen Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie der gefährlichen Körperverletzung und schweren Untreue schuldig gemacht. Mitangeklagt sind drei Brüder von Bushidos Ex-Partner im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Für sie soll es Strafen zwischen sieben Monaten auf Bewährung und zwei Jahren und einem Monat Haft geben.
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Im Zentrum der Anklage steht ein Treffen am 18. Januar 2018, bei dem Bushido drangsaliert, beleidigt und verletzt worden sein soll. In seinem Büro soll A.-Ch. mit Wasserflasche und Stuhl nach dem Rapper geworfen haben. Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, weil der Ex-Geschäftspartner die Trennung nicht akzeptieren wollte und eine Millionenzahlung forderte. Die Angeklagten haben im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen, konnten sich Zwischenrufe jedoch manchmal nicht verkneifen. Auch in sozialen Medien äußert sich A.-Ch. gerne. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen ihn nach einem Beitrag bei TikTok im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg.
Bushido: wegen psychischer Probleme in Therapie
Bushido gab vor Gericht an, bis heute an schweren psychischen Problemen zu leiden und in Therapie zu sein. Er mache sich Vorwürfe, durch die Beziehung zu A.-Ch. seine Familie in Gefahr gebracht zu haben, sagte der Musiker Ende 2021 in einem seiner zahlreichen Interviews zur Trennung. „Ich habe diese Leute, diese Entourage und diese Kultur, die ein Stück Hinterwäldlern entspricht, die habe ich in ihr Leben gebracht”, sagte er dem damaligen TV-Sender Bild.
Der Prozess gegen A.-Ch. und seine Brüder läuft seit August 2020 unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
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Bushido gilt als gefährdet und steht unter Polizeischutz. Ins Berliner Kriminalgericht wurde er von bewaffneten Beamten mit Sturmhaube begleitet. Auch in Potsdam beim Amtsgericht war das im Juni 2022 so, als die einstigen Partner zur Zwangsversteigerung ihres früheren gemeinsamen Anwesens im brandenburgischen Kleinmachnow erschienen. Ebenso bei weiteren Zivilprozessen in Berlin und Brandenburg, zu denen die jeweiligen Richter das persönliche Erscheinen der früheren Geschäftspartner angeordnet hatten.
Wesentlichen Anteil an der Trennung hat Bushidos Frau Anna-Maria, mit der er sieben gemeinsame Kinder hat. Sie hat zudem einen Sohn aus erster Ehe. Die jüngste Schwester von Sängerin Sarah Connor gilt als starke Frau an der Seite des Musikers. Im Prozess sagte sie unter anderem aus, Arafat A.-Ch. habe ihr Leben bestimmt.
Bushido und seine Frau: Tiefe Einblicke ins Familienleben
Seit 2012 ist das Paar verheiratet – und lässt die Öffentlichkeit auf vielen Kanälen am Familienleben teilhaben. Nach der Drillingsgeburt im November 2021 jubelte Bushido bei Instagram: „Ich bin einfach überwältigt und fühle heute mehr denn je, dass die Familie das Wichtigste in unserem Leben ist.” Wenig später gewährte die Serie „Unzensiert – Bushidos Wahrheit” bei Amazon Prime Video tiefe Einblicke in das Familienleben – und gab dem Paar erneut eine Bühne für seine Darstellung zur Trennung vom Ex-Geschäftspartner.
Während sich das Berliner Landgericht mit der Aufklärung des Falls abmühte, mehr als 60 Zeugen hörte – darunter prominente Rapper – und versuchte, Strukturen zu beleuchten, ist Bushido mit seiner Familie im Sommer 2022 nach Dubai gezogen. Er habe dort „ein tolles, befreites Leben”, sagte Bushido. „Mit viel Abstand zu Deutschland – nicht nur zu den Prozessen, auch zur deutschen Politik, zu den deutschen Problemen. Zu all dem habe ich einen ganz großen Abstand. Und es tut mir als Mensch sehr gut.”
Das Landgericht muss nun entscheiden, was in der Beziehung von Bushido und seinem Ex-Manager, den er früher „Bruder” nannte, freiwillig erfolgte – und was nicht. Letztlich geht es, so die Staatsanwältin, um die Frage: „Wem glauben wir?”