Rapper Sean „Diddy“ Combs
  • Dem US-amerikanischen Rapper Sean „Diddy“ Combs werden zahlreiche Sexualverbrechen vorgeworfen. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance / abaca | TNS/ABACA

Vergewaltigungen, Übergriffe: Weitere Klagen gegen Sean „Diddy“ Combs eingereicht

Missbrauch, Drohungen, Sex-Partys: Sean „Diddy“ Combs ist mit schweren Anschuldigungen konfrontiert. Eine Kanzlei vertritt gleich 120 mutmaßliche Opfer – und hat nun erste Klagen eingereicht.

Gegen den bereits wegen zahlreicher Sexualverbrechen angeklagten und in Untersuchungshaft sitzenden US-Rapper Sean „Diddy“ Combs (54) sind weitere Klagen eingegangen. Eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas, die vor rund zwei Wochen mitgeteilt hatte, 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper zu vertreten, reichte in New York sechs Klagen ein, wie der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage bestätigt wurde. 

Vorwürfe gegen „Diddy“: Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe

Die sechs anonymen Kläger – darunter demnach auch einer, der zum angeblichen Tatzeitpunkt minderjährig war – werfen Combs unter anderem Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe vor. Unter anderem soll er auf einer Party die Genitalien eines Minderjährigen angefasst haben. 

Das Management des Musikers wies die Vorwürfe auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erneut zurück und warf der Kanzlei vor, Aufmerksamkeit auf sich ziehen zu wollen. „Vor Gericht wird sich die Wahrheit durchsetzen: Dass Herr Combs nie jemanden sexuell angegriffen hat – ob erwachsen oder minderjährig, Frau oder Mann.“

Kanzlei vertritt 120 Menschen mit Anschuldigungen gegen Combs

Der Chef der Anwaltskanzlei, Tony Buzbee, hatte vor rund zwei Wochen bei einer Pressekonferenz mitgeteilt, 120 Menschen mit Anschuldigungen gegen Combs zu vertreten und Klagen einreichen zu wollen. Die Taten hätten seit 1991 meist auf Partys oder Veranstaltungen in New York und Los Angeles stattgefunden. 

Combs gehörte mit Hits wie „I’ll Be Missing You“ oder „Bad Boy For Life“ in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“. Seit rund zwei Wochen sitzt er in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Zudem gibt es bereits mehrere Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs. 

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Das Anwaltsteam des Rappers bemüht sich derzeit um seine Freilassung aus der Untersuchungshaft und hat Berufung gegen eine Entscheidung des Richters eingelegt, Combs nicht unter Auflagen bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß zu setzen. Der Prozessbeginn ist derzeit vorläufig auf Mai festgesetzt. (dpa/mp)

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