Sexhandel: Weitere Vorwürfe gegen Sean „Diddy“ Combs
„Diddy“ sitzt bereits seit September in Untersuchungshaft, im Mai soll sein Prozess beginnen. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Anklage erweitert.
Die US-Staatsanwaltschaft erhebt weitere Vorwürfe gegen Rapper Sean „Diddy“ Combs. Der Musiker soll laut zwei neuen Anklagepunkten auch in den Jahren 2021 bis 2024 Menschen zum Sexhandel gezwungen haben. Bisher hatte sich die Anklage auf die Jahre 2009 bis 2018 bezogen.
Anwälte streiten Vorwürfe ab
Combs soll zudem die Personen mit dem Ziel der Prostitution aus dem Ausland und über Grenzen von US-Bundesstaaten hinweg zu sich gebracht haben, heißt es in der erweiterten Anklageschrift, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die zusätzlichen Vorwürfe könnten für eine längere Haftstrafe sorgen. Seine Anwälte streiten bisher alle Vergehen ab.

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Combs sitzt seit Mitte September in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Der Prozessbeginn ist derzeit auf Mai festgesetzt.
Zudem gibt es eine Reihe Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs. Eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas hatte mitgeteilt, sie vertrete 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper.
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Der Musiker gehörte mit Hits wie „I’ll Be Missing You“ oder „Bad Boy For Life“ in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“. (dpa/mp)
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