• Fuhr vor knapp zwei Jahren mit dem Rettungsschiff unerlaubt in den Hafen von Lampedusa ein: Kapitänin Carola Rackete.
  • Foto: dpa/Sea-Watch.org

„Sea-Watch 3“-Kapitänin: Verfahren gegen Carola Rackete in Italien eingestellt

Rom –

Juristisches Nachspiel für die ehemalige „Sea-Watch 3“-Kapitänin bleibt aus: Ein Gericht in Agrigent auf Sizilien hat beschlossen, das Verfahren gegen Carola Rackete wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt einzustellen. Die Seenotretterin hatte sich vor knapp zwei Jahren dem damaligen italienischen Innenminister Matteo Salvini widersetzt.

Wie die Nachrichtenagentur Ansa am Mittwoch berichtete, hatte zuvor bereits die Staatsanwaltschaft das Ende der Untersuchung gegen Rackete beantragt. Die heute 33-Jährige war im Juni 2019 mit der „Sea-Watch 3“ und rund 40 Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen der Mittelmeerinsel Lampedusa eingefahren. Vorausgegangen war eine Machtprobe mit dem damaligen Innenminister Matteo Salvini von der rechten Lega.

Kapitänin Carola Rackete: kurzzeitig in Untersuchungshaft in Italien

Rackete touchierte beim Einlaufen in den Hafen mit der „Sea-Watch 3“ ein Schiff der italienischen Finanzpolizei. Sie begründete ihre Aktion damals damit, dass sich die Lage an Bord wegen der tagelangen Blockade Italiens extrem zugespitzt hatte. Rackete war nach dem Vorfall in Untersuchungshaft genommen worden.

Jetzt begründete die Richterin die Einstellung des Verfahrens damit, dass es damals notwendig gewesen sei, in einen Hafen einzulaufen. Rackete habe mit ihrem Vorgehen ihre „Pflicht“ erfüllt, zitierte die Agentur Adnkronos die Anklagebehörde. Deshalb wurde ihr Handeln nicht als Widerstand oder Gewalt gegen ein staatliches Schiff eingestuft.

Schon im Januar 2020 hatte das Oberste Gericht in Italien ebenfalls zugunsten der Deutschen entschieden. Damals hatten Staatsanwälte Beschwerde gegen die Freilassung Racketes eingelegt, der aber abgewiesen wurde.

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Ein anderes Verfahren um den damaligen Streit zwischen Rackete und dem Lega-Chef war unlängst zugunsten Salvinis ausgegangen. Ein Mailänder Gericht hatte am Montag eine Klage Racketes abgeschmettert. Sie hatte dem 48-Jährigen Anstiftung zu Verbrechen durch Hassbotschaften vorgeworfen. Die Richterin befand jedoch, dass dieser Vorwurf nicht begründet sei. (alp/dpa)

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