Sie schoss ihr dreimal in den Kopf: Jägerin tötet Hauskatze vor laufender Kamera
Augsburg –
Diese Aufnahmen sind extrem grausam: Die Jägerin Maria J. wurde dabei gefilmt, wie sie in einem Wald bei Augsburg einer wohlgenährten Hauskatze dreimal in den Kopf schießt. Das Tier saß bereits in einer Lebendfalle fest.
Das Video zeigt, wie sich die Katze nach zwei Kopfschüssen im Käfig vor Schmerzen windet – denn beide Schüsse haben sie nicht getötet, sondern nur schwer verletzt. In dem Video sind mehrere Menschen zu erkennen, die die Frau motivieren, noch einmal auf das Tier zu schießen.
Die Gespräche sind mitleidlos: Die Jägerin fragt, ob sie der Katze erneut „ins Gesicht“ schießen soll und erhält Zustimmung. Eine Person der Gruppe weist darauf hin, dass das Herz des Tieres noch schlägt, aber die Munition knapp wird.
Augsburg: Jägerin tötet Katze qualvoll mit drei Kopfschüssen
In der nächsten Szene wird die Katze mit einer schweren Kopfverletzung über eine Wiese zu einem Weg geschleift. Sie trägt ein Band mit Plakette um den Hals – hat demnach also einen Besitzer.
Doch von Reue ist bei der Jägerin keine Spur zu finden. Im Gespräch mit der „BamS“ verteidigt sie ihre Schüsse: „Ich stehe nach wie vor dazu, das ist gang und gäbe. Eine Katze ist eines der schlimmsten Raubtiere.“
SOKO Tierschutz erhebt Strafanzeige gegen Jägerin
Der Umgang von Maria J. mit dem Tier ist jedoch nicht nur grausam, sondern auch überraschend: Jägern wird in ihrer Ausbildung beigebracht, ein Tier sachkundig und ohne Qualen zu töten. Doch ist ihr Handeln auch strafbar?
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Der Sprecher des Deutschen Jagdverbandes, Torsten Reinwald (49, Biologe), erklärt: „Wenn es offensichtlich ist, dass Hauskatzen verwildert sind und Wildtiere fressen und jagen, um selbst zu überleben, dann darf der Jäger eine Katze erschießen.“ Und weiter: Es sei allerdings abhängig vom Bundesland, ob eine Katze getötet werden darf, wenn sie sich mehr als 200 Meter von der nächsten Siedlung entfernt aufhält.
Bayrischer Jagdverband zeigt sich entsetzt
Maria J. durfte das Tier erschießen – auch in der Falle. Doch: Die in diesem Fall verwendete Drahtgitterfalle ist in Bayern verboten. Die SOKO Tierschutz hat Strafanzeige gegen die Jägerin und die anderen Anwesenden in dem Video erstatten: Wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Videomaterial werde derzeit von der Polizei ausgewertet.
Doch nicht nur der Tierschutz, auch der bayrische Jagdverband zeigte sich über die Vorgehensweise von Maria J. entsetzt. Die Handlung der Jägerin sei „nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb nicht hinnehmbar.“ (vd)